Sehr geehrte Damen und Herren,
Hallo allerseits,
ich habe folgendes - leider längeres - Problem mit einer Bank.
Einen Kredit habe ich 3 Monate im Voraus zum 30.05.2009 vorzeitig gekündigt. Bis zum 27.05. erhielt ich keine Informationen darüber, wieviel ich letztendlich der Bank überweisen muss, obwohl es hieß, dass ich „rechtzeitig“ informiert werden würde. Am 27.05. ging ich also zur Bank, diese setzte (angeblich) sofort ein Schreiben auf und sagte, dass mir dieses in Kürze zugehen würde. Tatsächlich erhielt ich das Schreiben erst am 02.06. (MON, 1.6. war ein Feiertag), was ich natürlich nicht nachweisen kann. Darin stand, dass der „zum 27.5. abzulösende Betrag XXX €“ betrage. Damit sind 2 Probleme behaftet: Erstens frage ich mich, wie ich hätte zum 27.05. das Geld überweisen sollen, wenn ich das Schreiben erst am 02.06. erhielt. Zweitens war im abzulösenden Betrag eine Restschuldversicherung enthalten, die ich ja eigentlich nicht zahlen musste, da ich 3 Monate im Voraus gekündigt hatte.
Ich habe die Restschuldversicherung herausgerechnet und den Restbetrag dann so überwiesen, dass er bei der Bank am 09.06. eingegangen ist.
Wie befürchtet, kommt jetzt die Bank und sagt, dass ich das Geld 9 Tage zu spät überwiesen hätte und verlangt dafür Zinsen und anteilig Beiträge für die Restschuldversicherung. Zurecht? Ich meine, hätte sie das Schreiben nicht erst am 27.5. verschickt, sondern am 15.5. gäbe es keinerlei Probleme. Jetzt soll ich für Ihr Versäumnis die Zeche zahlen. Kann ich mich auf stur stellen?
Vielen Dank für Euren Rat!
Liebe Grüße,
Isti