Vorzeitige Kündigung eines Kredits

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hallo allerseits,

ich habe folgendes - leider längeres - Problem mit einer Bank.
Einen Kredit habe ich 3 Monate im Voraus zum 30.05.2009 vorzeitig gekündigt. Bis zum 27.05. erhielt ich keine Informationen darüber, wieviel ich letztendlich der Bank überweisen muss, obwohl es hieß, dass ich „rechtzeitig“ informiert werden würde. Am 27.05. ging ich also zur Bank, diese setzte (angeblich) sofort ein Schreiben auf und sagte, dass mir dieses in Kürze zugehen würde. Tatsächlich erhielt ich das Schreiben erst am 02.06. (MON, 1.6. war ein Feiertag), was ich natürlich nicht nachweisen kann. Darin stand, dass der „zum 27.5. abzulösende Betrag XXX €“ betrage. Damit sind 2 Probleme behaftet: Erstens frage ich mich, wie ich hätte zum 27.05. das Geld überweisen sollen, wenn ich das Schreiben erst am 02.06. erhielt. Zweitens war im abzulösenden Betrag eine Restschuldversicherung enthalten, die ich ja eigentlich nicht zahlen musste, da ich 3 Monate im Voraus gekündigt hatte.
Ich habe die Restschuldversicherung herausgerechnet und den Restbetrag dann so überwiesen, dass er bei der Bank am 09.06. eingegangen ist.
Wie befürchtet, kommt jetzt die Bank und sagt, dass ich das Geld 9 Tage zu spät überwiesen hätte und verlangt dafür Zinsen und anteilig Beiträge für die Restschuldversicherung. Zurecht? Ich meine, hätte sie das Schreiben nicht erst am 27.5. verschickt, sondern am 15.5. gäbe es keinerlei Probleme. Jetzt soll ich für Ihr Versäumnis die Zeche zahlen. Kann ich mich auf stur stellen?

Vielen Dank für Euren Rat!
Liebe Grüße,
Isti

Hi,

den Kredit hast Du zum 30.05 gekündigt. Ok.

Tatsächlich erhielt
ich das Schreiben erst am 02.06. (MON, 1.6. war ein Feiertag),
was ich natürlich nicht nachweisen kann.

Es kommt auf das Datum an beim Schreiben von der Bank, hierzu rechnet man lt. Gesetz noch 2 Tage Postweg hinzu. D.h. wenn die Bank am 28.05. den Brief geschrieben hat plus 2 Posttage, wäre er bei dir rechnerisch am 30.05. also pünktlich angekommen. Du siehst also, es kommt auf das Datum vom Brief an. Sieh nach !

Darin stand, dass der

„zum 27.5. abzulösende Betrag XXX €“ betrage. Damit sind 2
Probleme behaftet: Erstens frage ich mich, wie ich hätte zum
27.05. das Geld überweisen sollen, wenn ich das Schreiben erst
am 02.06. erhielt. Zweitens war im abzulösenden Betrag eine
Restschuldversicherung enthalten, die ich ja eigentlich nicht
zahlen musste, da ich 3 Monate im Voraus gekündigt hatte.

Die Restschuldversicherung wird taggenau,Monatsgenau abgerechnet. Also in deinem Fall bis zum 30.05., bis dahin musst du die Beiträge bezahlen.

Ich habe die Restschuldversicherung herausgerechnet und den
Restbetrag dann so überwiesen, dass er bei der Bank am 09.06.
eingegangen ist.

Wenn der Brief bei dir am 02.06 eingegangen ist, warum hast du dann nicht gleich noch am selben Tag den Betrag überwiesen ? Dann wäre der Betrag am 02.06. bei dir belastet worden, das zählt, bei der Bank wäre er spätestens am 04.06. gutgeschrieben worden.

Wie befürchtet, kommt jetzt die Bank und sagt, dass ich das
Geld 9 Tage zu spät überwiesen hätte und verlangt dafür Zinsen

Zu Recht ! Die Bank hat hier das Gesetz auf Ihrerer Seite und hier kannst du nichts machen. Die Zinsen für die 9 Tage musst du tatsächlich bezahlen, da die Bank dir für weitere 9 Tage den Kredit „aufrechterhalten“ hat.

Wie gesagt, schau dir das Schreiben der Bank an und das Datum wann der Brief verfasst wurde. Damit kannst du argumentieren. Meine persönliche/geschäftliche Erfahrungen haben gezeigt, dass es wichtig ist, dass man persönlich mit dem zuständigen Mann/Frau redet, höflch und freundlich bleibt und man meistens weiter kommt, wenn man etwas Honig um den Mund schmiert. Dann spart man Geld ! Mache ich zwar auch nicht gerne, aber auch ich habe gelernt, dass man dann meistens weiter kommt als mit Konfrontation. Drücke dir auf jeden Fall die Daumen.

Christine