Ein Vermieter kündigt dem Mieter an, dass er eine Hausbegehung zwecks Mängelbehebung machen wolle. Dazu würde er dann noch jemanden mitbringen, auch gut.
Soweit in Ordnung.
Der Mieter ging davon aus dass es ein Handwerker sei der die Schäden unter die Lupe nähme. Doch der vermeintliche Handwerker entpuppte sich als Versicherungsvertreter und zu einer Mängelbegutachtung kam es gar nicht. Den Vermieter am nächsten Tag mit der Situation konfrontiert, erfährt der Mieter, dass diese Begleitung unter anderem auch jemand von seiner Bank gewesen sei der sich den Zustand des Hauses von Innen einmal ansehen wollte. Auf die Frage nach dem Warum erklärte der Vermieter dem Mieter, dass das Haus im kommenden Jahr verkauft werden solle. Da der Mieter nun Tiere hat die einen großen Auslauf mit Stall und Weide benötigen muß er sofort mit der Suche nach etwas geeignetem, neuen beginnen. Kann der Mieter nun, sollte er etwas geeignetes schon vor Vertragsablauf finden, den bestehenden Mietvertrag kündigen ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen? Denn schließlich hat der Vermieter ja den Verkauf des Hauses angekündigt und im Mietvertrag stehen auch Weide und Stall. Gibt es für den Fall der Fälle eine Sonderregelung um aus dem Mietvertrag heraus zu kommen?
Dankeschön schon einmal im Vorraus. Bin für jeden Tipp dankbar
Ganz liebe Grüße an alle
ratlose Franziska