Ich weiß, es gibt zu dieser Thematik schon viele Fragen und auch Antworten, trotzdem sehe ich nicht ganz durch und bitte um Hilfe.
Wie sähe es bei einer vorzeitigen Kündigung bei einem (scheinbar) befristeten Mietvertrag für ein möbeliertes Zimmer in einem privaten Wohnheim aus?
Wenn in einem Mietvertrag keine Angaben zur Kündigung durch den Mieter enthalten sind und auch keine Gründe des Vermieters vorliegen, die eine Befristung gültig machen, würde der Vertrag dann automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gem. §575 Satz 2 gelten, wodurch dann die 3-Monatsfrist gelten würde?
Oder wäre es in so einem Fall ganz anders, da sich der Mietvertrag auf ein möbeliertes Zimmer stützt?
Danke schonmal
Hallo, kenne mich mit möbelierten Wohnungen nicht aus. Viele Grüße
pauschal kann man hierauf keine zielführende antwort geben. informiere den vermieter, dass du dein zimmer an 2 freunde aus nigeria untervermieten wirst, er soll es dir erlauben. wenn er das verneint, schau ins bgb und kündige dann außerordentlich mit 3-monatsfrist-basta
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfirst von drei Monaten.