Vorzeitige Kündigung meiner Unfallversicherung

Hallo kann mir jemand helfen ?

Meine Unfallversicherung habe ich für meine Kinder, meinem Mann ( mit dem ich noch verheiratet bin ,aber schonca. 10 Jahre nicht mehr zusammenlebe ) und mich bis 2012 abgeschlossen. Ich bezahle jeden Monat 160€ und das ist mir zu viel. Ich möchte gerne kündigen, aber mein Versicherungsberater sagt mir das ginge nicht.Er kommt nächste Woche vorbei und will mich warscheinlich vollquatschen. Was kann ich tun.

Würde mich sehr , sehr freuen wenn ich einen Rat bekommen würde

Liebe Grüße

Felix ( Diese Frage stelle ich für meine Freundin )

hallo,

also mein erster tipp wäre: den vertrag durchlesen. in vielen fällen steht dort drinnen ob/wie du da rauskommst.

lg

Meine Unfallversicherung habe ich für meine Kinder, meinem
Mann ( mit dem ich noch verheiratet bin ,aber schonca. 10
Jahre nicht mehr zusammenlebe )

Und dann schließt Du 2007 noch eine Vertrag für ihn ab ?

und mich bis 2012 abgeschlossen.

Also 2007 abgeschlossen, dann ist er jetzt 3 Jahre alt und nach dem neuen VVG zur nächsten Hauptfälligkeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.

viel. Ich möchte gerne kündigen, aber mein Versicherungsberater sagt mir das ginge nicht.

Da irrt der gute Mann.

Er kommt nächste Woche vorbei und will mich warscheinlich vollquatschen. Was kann ich tun.

Quatsch Du ihn voll. Mein Gott, Versicherungsvertrerter sind doch keine himmlische Plage, man muß ihnen nur klarmachen was man will (wenn man es weiß).

Gruß

Nordlicht

Moin!

Aus der Praxis heraus möchte ich dir folgendes raten, bin nämlich selbst Berater für Versicherungen und Finanzen:

1.) 160 EUR im Monat ist für eine Versicherung schon ein recht überdurchschnittler Beitrag. Die Leistungen müssen hierfür einfach sehr spitze sein und es sollten bestimmt auch min. 5 Personen versichert sein (mal krass ausgedrückt).

2.) Du musst ihn nicht kommen lassen. Wenn du „Angst“ vor der Situation hast, sage den Termin ab und kündige den Vertrag schrifltich mit einen Schreiben an seine Hauptverwaltung.

Du hast ein Kündigungsrecht, welches du sehr gut ohne seine Hilfe nutzen kannst. Beachte jedoch die Kündigungsfrist: Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft angekommen sein.

3.) BEVOR du kündigst, prüfe bitte, ob du alle aktuell versichtern Personen, die versichert werden sollen, auch woanders wieder versichern kannst. Beim Abschluss einer Unfallversicherung werden auf dem Antrag Gesundheitsfragen gestellt. Es kann passieren, dass je nach Gesundheitszustand Personen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr versichert werden.

4.) Wenn der Kontakt und das Vertrauensverhältnis zu deinem Berater jedoch TOP sein sollte, dann gebe ihm noch eine Chance. Du musst ja nichts unterschreiben, wenn er da ist.

5.) Wenn du Fragen hast oder weitere Hilfe brauchst, kannsz du dich gerne melden.

Herzlichst
Daniel Wittke

Guten Tag,
bei Schwierigkeiten mit Versicherungen kann man sich an einen sogenannten Omdusmann oder, wenn der nicht helfen kann, an die BaFin wenden.
Liebe Gruesse

Hallo,

was soll der Ombudsmann hier bitteschön regeln? Oder gar die BaFin?

Hier ist ein relativ klarer Fall. In 2007 abgeschlossene 5 Jahresverträge könne lt. VVG neu nach Ablauf von 3 Jahren gekündigt werden (mit entsprechenden Fristen natürlich).

Dazu braucht man keinen Ombudsmann oder BaFin. Das kann man alles in einem kurzen Schreiben zusammenfassen und an die Gesellschaft schicken. Da dort wohl keine Vollpfosten ihren Dienst verrichten wird die Kündigung wohl durchgehen.

Grüße

Lars