Hallo liebe Community
Ich ärgere mich nun schon seit langer Zeit mit o2 rum. Die Verbindung ist grottenschlecht und vom Telefonservice will ich gar nicht erst anfangen. Nun überlege ich, den Vertrag zu kündigen. Dieser läuft noch bis Mai nächsten Jahres. In den Geschäftsbedingungen steht bei Vertragslaufzeit/Kündigung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden jederzeit und von Telefonica Germany mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
Ich hab das so verstanden, dass ich wirklich immer kündigen kann und in 30 Tagen ist mein Vertrag dann nichtig? Ich hab die Erfahrung gemacht, dass man wirklich bis zum Vertragsende warten muss, vorher hat man eben Pech gehabt.
Was ist denn jetzt richtig?
Danke im Voraus
Hallo,
vor Ende der Mindestlaufzeit wirst du nicht aus dem Vertrag kommen, wenn du schreibst, dieser läuft bis Mai nächsten Jahres.
Also abwarten und Tee trinken. SIM-Karte in die Schublade, Vertrag kündigen und eine neue Prepaidkarte im anderen Netz kaufen.
Gruß
Marco
tut mir leid,dabei kan ich dir nicht weiterhelfen,ich würde mich einfach mal bei einem o2 shop informieren oder beim telefon service von o2. mehr kann ich dir dazu nicht sagen
In den AGB steht es so nicht, wenn dein Vertrag etwas anderes hergeben sollte, was ich nicht glaube, dann sollte das ein Wunder sein…
- Vertragslaufzeit / Kündigung
9.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit. Sie sind vom
Kunden mit einer Frist von 30 Tagen und von Telefónica Germany mit einer
Frist von 90 Tagen kündbar.
9.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von
14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht
fristgerecht gekündigt, ist er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des
Kalendermonats kündbar.
9.3. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten sind mit einer Frist von
einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag
nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 3 Monate,
wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen
Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
9.4 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer
Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der
Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit einer
Mindestlaufzeit von 12 Monaten jeweils um weitere 6 Monate und der
Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten jeweils um weitere 12
Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen
Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
9.5 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die
Schriftform kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden. Entscheidend
für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Kündigungserklärung bei Telefónica Germany.
9.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für Telefónica Germany insbesondere vor, wenn der
Kunde
a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt;
b) die Erfüllung des Vertrages, insbesondere seine Zahlungen, in unberechtigter Weise ernsthaft und endgültig einstellt; oder
c) gegen Ziffer 5.2 c, 5.3 a, 5.3 b, 5.3 c, oder 5.3 d verstößt.
Du kannst also deinen Vertrag beenden, indem du ihn spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigst.
Wenn du aus wichtigem Grund kündigen kannst, dann steht dir das sicherlich zu. Hier zählt aber auf keinem Fall eine „grottenschlechte Verbindung“, zumal das Netz von O2 schon nicht wirklich schlecht ist.
Guten Tag,
Nun überlege ich, den Vertrag zu
kündigen. Dieser läuft noch bis Mai nächsten Jahres. In den
Geschäftsbedingungen steht bei Vertragslaufzeit/Kündigung: Der
Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Kunden
jederzeit und von Telefonica Germany mit einer Frist von 30
Tagen gekündigt werden.
Ich hab das so verstanden, dass ich wirklich immer kündigen
kann und in 30 Tagen ist mein Vertrag dann nichtig? Ich hab
die Erfahrung gemacht, dass man wirklich bis zum Vertragsende
warten muss, vorher hat man eben Pech gehabt.
Was ist denn jetzt richtig?
Danke im Voraus
Meines Wissens musst du bis zum Vertragsende bezahlen. Kündigen würde ich aber rechtzeitig, sonst verlängert sich womöglich die Laufzeit wieder um ein oder zwei Jahre. Aber du kannst ja auch einfach beim Anbieter anrufen; die können dir das genau sagen und ggfls. schriftlich bestätigen…
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Meier