Hallo, kann man eine als betriebl. Altersversorgung über eine Gehaltsumwandlung abgeschlossene Rentenversicherung derart vorzeitig kündigen, dass auch Beiträge sofort erstattet werden? Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die vom Staat gewährten finanziellen Beihilfen zurück zu erstatten? Irgendwie steht da das Betriebsrentengesetz wohl im Wege … Für eine Antwort bereits im Voraus herzlichsten Dank! Beste Grüße, Torsten Schäfer
Hallo, kann man eine als betriebl. Altersversorgung über eine
Gehaltsumwandlung abgeschlossene Rentenversicherung derart
vorzeitig kündigen, dass auch Beiträge sofort erstattet werden?
Nein.
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, die vom Staat
gewährten finanziellen Beihilfen zurück zu erstatten?
Wie soll das gehen ? Wen Du alle gesparten Steuern und Sozialversicherzúngsbeiträge nachzahlen würdest, bliebe nicht sehr viel von Deine auszahlung übrig.
Irgendwie steht da das Betriebsrentengesetz wohl im Wege …
So ist es.