Vorzeitige Kündigung Teilzeitbesch. Elternzeit

Liebe Leute,
ich möchte wissen, ob es besondere Kündigungsfristen bei einer Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit gibt.
Mir wurde eine Teilzeitbeschäftigung gewährt und der früheste Kündigungstermin wäre normalerweise Februar 2012. Da ich jedoch merke, dass ich die Teilzeitarbeit und mein 10 Monate altes Kind nicht unter einen Hut bringen kann, möchte ich vorzeitig kündigen. Geht das? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hallo, die gesetzlichen Kündigungsfristen bleiben erhalten. Einfach kündigen. Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen geht schneller und ist netter. Gruß

Von einer Besonderheit von Kündigungsregeln in der Elternzeit ist mir nichts bekannt. Es gelten vielmehr auch hier die Regelungen im Arbeitsvertrag. Was heißt „normalerweise“? Und: Sollte der Arbeitsvertrag wirklich vorsehen, dass eine Kündigung des Arbeitsvertrages zu einem früheren Termin nicht vorgesehen ist, schließt das natürlich eine einvernehmliche Vertragsauflösung nicht aus. Schließlich kann ein Arbeitgeber „normalerweise“ kein Interesse daran haben, eine Arbeitnehmerin zu beschäftigen, die sich gedanklich ständig um ihr Kind sorgt.
Als letzte Möglichkeit kommt möglicherweise ein Vertragsbruch als das kleinere Übel in Betracht: Sollte der Arbeitgeber auf der Weiterarbeit bis zum Februar bestehen, die du aber aus Rücksicht auf das Kind nicht leistest, würdest du dich zwar schadenersatzpflichtig machen, aber der Arbeitgeber müsste sich den Vorwurf der Verantwortungslosigkeit gefallen lassen.