Vorzeitige Kündigung Tele2 wegen Anbieterwechsel

Hallo,
bin auf der Suche nach einer Rechtsgrundlage oder einem guten Tip, wie ich aus meinem Telefonvertrag herauskomme.
Zur Zeit habe ich einen analogen Anschluß über die Telekom, an die ich die Grundgebühr entrichten muß. Zusätzlich habe ich Tele2 vorgeschaltet mit einer Telefonflatrate. Ins Internet gehe ich momentan noch mit dem Smart Surfer über ein 56k Modem. Ab Januar möchte ich ein Komplett-Paket über Alice schalten lassen mit Telefon und DSL-Flatrate.
Das Problem ist nun, daß mein Tele2-Vertrag eine 12-monatige Laufzeit hat, und ich eigentlich vor September 2008 nicht raus kann. Gibt es eine Möglichkeit, daß ich früher aus dem Vertrag raus komme? Z.B. mit der Begründung, wenn ich keinen Anschluß mehr über die Telekom habe, daß Tele2 mir dann die Leistung nicht erbringen kann? Gibt es für so etwas eine Rechtsgrundlage? Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,
Verträge werden geschlossen, um beide Seiten abzusichern. Ich konnte deinem Text nicht entnehmen, dass es dir nicht möglich ist, den Vertrag zu erfüllen.
Dann gilt: Vertrag ist Vertrag.
Grüße
Ulf

Könnte man sagen, wenn ich bei Alice bin und nicht mehr bei der Telekom, existiert kein Anschluß mehr über den mir Tele2 eine Leistung erbringen kann.Es ist also technisch nicht möglich, daß sie mir die Telefonflatrate zur Verfügung stellen. Könte man dann sagen, mir ist es nicht möglich den Vertrag zu erfüllen, da ich keinen Telefonanschluß über die Telekom mehr habe? Oder könnte man sagen, Tele2 kann den Vertrag nicht erfüllen, da sie mit Alice nicht kooperieren?

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Nein. Man kann sagen, dass DU nicht kooperierst und genau deshalb die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kannst. Das ist allein Deine Schuld und allein Dein Problem. Bei Verträgen mit solchen Laufzeiten muss man sich halt vorher überlegen, ob man sie eingehen möchte.

Gruß,

Malte

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2 Like

Moin, Moin Malte.

Richtige Antwort und mit * ausgezeichnet.

Manche fallen doch immer wieder auf Lockanrufe herein. Alles blaue vom Himmel versprechen und dann haben wir wieder einen Kunden eingefangen. Wer am Telefon Verträge abschließt, der sollte sich anschließend nicht beschweren. Dasselbe wird jetzt wohl wieder passieren, da ALICE angerufen hat oder im nächsten Großmarkt ein Werbestand war.

alf

Hallo Fragewurm,

Eigentlich bist du hier im falschen Brett.

Zu deiner Frage:

  1. Ich schliesse ein Abo für eine Fernsehzeitschrift ab, Laufzeit 12 Monate. Nach drei Monaten verkaufe ich meinen Fernseher …

  2. Ich hole beim Bäcker Brötchen. Zu Hause stelle ich fest, dass ich mein Gebiss verloren habe …

  3. Meine Tiefkühltruhe geht kaputt. Kann ich die Waren wieder im Geschäft zurückgeb ?

  4. Ich habe mir ein neues Auto gekauft, das passt aber nicht in meine Garage …

In jedem dieser Fälle liegt kein Verschulden beim Verkäufer vor !
Also auch kein Grund den Vertrag wegen Nichterfüllung zu kündigen.

Noch einer:
Dein Chef verweigert dir den Zutritt zu deinem Arbeitsplatz. Da du nicht arbeitest, bekommst du auch keinen Lohn …

MfG Peter(TOO)