Vorzeitige Kündigung von Versicherungen

Hallo!
Ich und meine Frau haben vor kurzem geheiratet. Nun haben wir einige Versicherungen. Bei einigen Verträgen dauert läuft der Vertrag noch 4 Jahre. Kann man irgendwie durch neue umstände vorher raus bei Haftpflicht, Rechtschutz, Unfallversicherung und …

Vielen Dank

Bis bald MAve

Hallo!
Ich und meine Frau haben vor kurzem geheiratet. Nun haben wir
einige Versicherungen. Bei einigen Verträgen dauert läuft der
Vertrag noch 4 Jahre. Kann man irgendwie durch neue umstände
vorher raus bei Haftpflicht, Rechtschutz, Unfallversicherung

Hi, eduard, die Kündigungsbedingungen stehen im Kleigedruckten Deiner Versicherungsverträge, Du musst sie also nur lesen…

Übrigens: meine Frau und ich - nur der Esel nennt sich selbst zuerst…

Gruß, multze

Schau mal 3 Tage zurück. Unter „Privathaftpflicht>“ findest du Antworten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
erstmal: Glückwunsch!! Und vielleicht darf ich etwas sachlicher antworten als mein Vorredner…
In der Regel können nach einer Heirat Verträge durchaus aufgelöst werden. z.B. im Bereich Haftpflicht. Dazu müsstet Ihr zunächst feststellen, was für Verträge ihr habt, also welchen Umfang. Es gibt ja auch Single-Haftpflichtversicherungen! Sind aber bei beiden Verträge Ehepartner mitversichert, so kann der jüngere Vetrag in der Regel gekündigt werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen tut es zwar, aber ein Anruf bei Euren zuständigen Versicherern ist in der der Regel weniger zeitaufwändig und eindeutig.
Gleiches gilt natürlich auch für Rechtsschutz und Unfall (da diese immer Personenbezogen sind, liegt hier vermutlich keine Doppelversicherung vor!).

Viele Grüße
Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Gleiches gilt natürlich auch für Rechtsschutz und Unfall (da
diese immer Personenbezogen sind, liegt hier vermutlich keine
Doppelversicherung vor!).

Da jeder vermutlich bisher seine eigene Unfallversicherung hatte, kommt es durch die Heirat in diesem Bereich zu keiner Doppelversicherung. Außerdem kann auch jeder einzelne durchaus mehrere Unfallversicherungen haben.

Gruß Holger

(Für die Rechtsschutz gilt das gleiche, wie für die Haftpflicht: die jüngere kann aufgehoben werden)