Vorzeitige Kündigung Weiterbildungsvereinbarung!

Hallo,

ich kündige aufgrund eines Umzuges (private Gründe). Habe bei meinem jetzigen AG eine Weiterbildungsvereinabrung unterzeichnet, die folgende Klausel beinhaltet:

„…küngigt der Mitarbeiter nach Abschluss bzw. während der Maßnahme das Arbeitsverhältnis oder kündigt der Arbeitgeber dem Mirarbeiter aus einem von Mitarbeiter zu vertretenden Grund, ist der Mitarbeiter zur sofortigen Rückerstattung der vom AG übernommenen Lehrgangs- Referenzkosten sowie Prüfungsgebühren und Lehrmittelunterstützung verpflichtet.“…

Ich habe die Summe nicht auf einen Schlag, darf ich die Summe auch monatlich abzahlen? Oder geht da kein Weg dran vorbei?

Vielen Dank im Voraus!

Also, grundsätzlich hat dein AG anspruch auf sofortige Zahlung, und in voller Höhe. Es bleiben dir aber 2 Möglichkeiten.

  1. Wenn du nicht im bösen von deinem AG gehst, rede mit ihm und vereinbare eine Ratenzahlung (wenn du Glück hast, erlässt er dir das, er kanns ja absetzen)

  2. Zahle in Raten auch ohne Vereinbarung. Warum? Auch wenn er die Kohle per Gerichtsvollzieher einholen will, dauert die Bearbeitung dazu etwa 3 Wochen. Wenn du inerhalb dieser 3 Wochen wieder etwas bezahlst, ändert sich der Schuldbetrag, und der Antrag muss neu gestellt werden, d.h. es dauert wieder 3 Wochen. Habe so auch schon mal Schulden bezahlt, ich habe alle 2 Wochen 25 Euro damals überwiesen, so bin ich da durch geschlidert. Den Tip gab mir eine Angestellte vom Amtsgericht.

Mein Tipp wäre, versuche es erst im Guten, wenn man nicht im Bösen geht, gibt es ja keinen Grund für deinen AG da zuwiedersprechen.

Greetz

Hallo, Hier sollte ein RA beraten. IdR ist alles möglich wenn sich zwei Parteien einigen. Ich würde erst prüfen ob die Absprache gesetzeswiedrig ist. Danach dann entweder eine Einigung (sicher auch Teilzahlung)oder verweigern. VG

Hallo!

Ich bin der Meinung, dass eine derartige Verpflichtung rechtlich gar nicht haltbar ist. Sie sollten sich hier aber mal von einem Anwalt beraten lassen. Es ist zu verstehen, dass ein Arbeitgeber versucht, zu verhindern, dass fertig ausgebildete Mitarbeiter zum Wettbewerb abwandern, aber das ist und bleibt das Risiko des Unternehmens und ist nicht auf den Mitarbeiter abzuwälzen. Dennoch versuchen es die Firmen gerne auf diesem Weg, klappt ja auch oft… :wink:

Viel Erfolg.

Hallo!

Ich hatte ebenfalls eine solche Klausel in meinem Arbeitsvertrag. Sie ist nicht zu umgehen und ein arbeitsrechtlicher Rechtsstreit würde es im Endeffekt nur noch teuerer machen - es sei denn, es besteht eine Arbeitsrechtschutzversicherung (dann würde ich mich dort informieren). Folgende Möglichkeiten bestehen:

1.) anteilige Ausbildungskosten erstatten und gut ist.
2.) den neuen Arbeitgeber darauf ansprechen, sofern er von dieser Ausbildung ebenfalls fachlich profitiert, ob die Kosten übernommen oder bezuschusst werden.
3.) eine Ansprache auf Stundung bzw. Ratenzahlung beim alten Arbeitgeber sollte kein Problem darstellen.

Hallo,
normalerweise sind in solchen Vereinbarungen meines Wissens Zeiträume geregelt. Man kann nicht lebenslang an eine solche Vereinbarung geknebelt sein!
Wenn Du innerhalb einer solchen Frist das Arbeitsverhältnis kündigst, musst Du wohl zahlen. Ob es einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung gibt, weiß ich nicht, aber ich würde versuchen, das so zu vereinbaren.
Mehr weiß ich dazu nicht, tut mir leid.

Liebe Grüße Phantomin