Hallo Raimund,
vorab: wenn die Abfindung mit dem Januargehalt versteuert wurde, dann hat das keinen Einfluss auf die Versteuerung von Feber etc. Das heißt: wenn im Januar das Gehalt 3000 ausmachte und die Abfindung 100.000 dann müssen 103.000 im Januar versteuert werden (Zuflussprinzip); entsprechend hoch ist die Steuer (vermutlich fast die Hälfte). Ab Feber gibt es monatlich die 600 ab Sozialversicherung; Steuer fällt in Österreich da nicht mehr an.
Anders gesagt: es ist egal, ob du im Feber 600 oder mehr oder weniger verdienst: die Steuer wird im Jänner für Jänner berechnet.
Falls das so gedacht war, dass du im Jänner dein Jahresgehalt als Abfindung getarnt bekommst und ab Feber weniger: das bringt es nicht, weil netto ist die Hälfte für Steuer gleich mal weg. Und zurück bekommst du sie nur im Zuge eines Jahresausgleiches beim FA und der geht nicht früher.
Soweit ich weiß, ist die Auszahlung einer „echten“ Abfindung mit Sonderzahlungssteuer (in Österreich maximal 6 %) in so einem Fall nur möglich, wenn der Dienstvertrag mit Ende Januar beendet wird und ein neuer Vertrag mit Anfang Feber erstellt wird. Das ist aber mit großer Vorsicht zu genießen, weil es weitreichende arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
Das mit dem schlechten" LGV-Programm ist Blödsinn. Ein Lohnverrechnungsprogramm, das falsch rechnet, ist gesetzlich nicht zulässig. Meistens mangelt es der Person dahinter (dem Lohnverrechner) an Verständnis und Kenntnissen, so dass die Lohnarten falsch angelegt oder falsch gefüttert werden. Auch spart der Dienstgeber oft an der falschen Stelle und kauft nur ein Programm ohne die fachgemäße Einrichtung durch den Softwareverkäufer und ohne Wartungsvertrag.
Wie dem auch sei: da meine Lohnverrechnungskenntnisse inzwischen 5 Jahre alt sind und auf Österreichisches Recht beschränkt, rate ich dir zur Sicherheit Folgendes:
- erkundige dich bei der „Arbeiterkammer“ (Kammer für Arbeiter und Angestellte) um einen Termin zu Überprüfung deines Lohnzettels. In Österreich berechnet dir dort ein versierter Fachmann die Auszahlung und sagt dir, ob die Steuer falsch berechnet wurde. Wenn ja, ist der Dienstgeber VERPFLICHTET, den Lohn neu und richtig zu berechnen. Wie er das macht, kann dir egal sein und die Arbeiterkammer unterstützt dich in deiner Forderung. Die Arbeiterkammer unternimmt sonst keine weiteren Schritte, wenn du es nicht willst.
- Oder: zur Not fragst du beim Finanzamt an, wie diese Zahlung zu versteuern gewesen wäre. Wenn du am Finanzamt eine gute Beratung erhältst, kommt wieder Punkt 1 zum tragen: bei falscher Berechnung haftet der Dienstgeber. Wenn die Zahlung aber nur eine vorgetäuschte Abfindung ist, wird das FA vielleicht bei deinem Arbeitgeber aufkreuzen.
In Österreich ist eine echte Sonderzahlung bis zu einer gewissen Grenze (in Höhe von ein Sechstel der erhaltenen Jahresbezüge) mit nur 6% zu versteuern, ein Teil (620,- ) ist steuerfrei (Freibetrag), der Rest käme zum Januargehalt dazu und wäre entsprechend hoch versteuert.
Es ist übrigens sehr wichtig, dass die Lohnverrechnung die Daten korrekt abhandelt, weil sonst die elektronische Jahresmeldung an das Finanzamt nicht stimmt und das FA aufgrund falscher Daten (Ausweisung in falschen Lohnarten!!) auch falsch rechnet! Gerechnet wird dort nämlich elektronisch und das FA-Programm übernimmt die Lohnart-Informationen als wahr und richtig und berechnet nur die Steuer dazu. Das würde ich von der AK auch nach ev. Berichtigung noch überprüfen lassen.
lg
Barbara