Vorzeitige übergabe nebenkosten

Hallo,

ich habe meine alte Wohnung zum 31.01.2009 fristgemäß gekündigt.
Übergabe war am 09.01.2009 mit dem Vermieter.
Nach einigen Unstimmigkeiten wegen Kleinkram (Fehlende Steckdose, Fenster nicht geputzt u.s.w.), hatte der Vermieter den Vorschlag gemacht, dass diese Kleinigkeiten mit der Bezahlung der vollständigen Januarmiete vom Vermieter übernommen werden.

Da die Miete für den Januar sowieso rechtlich hätte bezahlt werden müssen, erklärte ich mich einverstanden. Dies wurde auch schriftlich fixiert.

Desweiteren wurde vom Vermieter beim Ende der Mietzahlungspflicht der 09.01.2009 eingetragen.
Ich ging davon aus, dass das Mietverhältnis damit vorzeitig beendet ist.

Nun kommt 15 Monate später die Abrechnung der Nebenkosten die soweit OK ist, bis auf die Heizkosten.
Diese wurde nach Gradzahltagen vom 01.11.2008 bis 31.01.2009 erstellt.

Jetzt die Frage:
Wenn doch meine Mietzahlungspflicht am 09.01.2009 endete, muß ich doch keine Heizkosten bis zum 31.01.2009 bezahlen, oder?
Müßte hier nicht Taggenau abgerechnet werden?

Hallo,

da bin ich nun überfragt, aber der Betrag durfte nicht allzu hoch sein.

Genau weis ich es auch nicht, aber normalerweise sollte es so sein, daß es tagesgenau abgerechnet wird.

MFG
Pitcher

Hallo vn800,

auch ich bin der Auffassung, daß taggenau abgerechnet werden müßte, da das Mietverhältnis mit der Beendigung der Mietzahlungspflichr einvernehmlich am 9.1.09 beendet wurde. Die Verrechnung der Januar-Miete, gemeint ist offenbar die Nettokaltmiete, mit den genannten Leistungen, kann der Vermieter nicht auf die Betriebskosten ausdehnen.
Aber:
der Vermieter hat sich sehr kulant verhalten, es sei denn, er hat die Wohnung schon vor dem 31.1.09 neu vermietet und dadurch zeitweise doppelt kassiert. Wenn das so war, dann sollten Sie die Abrechnung auf jeden Fall reklamieren, ansonsten rate ich, die Abrechnung zu akzeptieren. Es lohnt sich nicht, um einen relativ geringen Betrag zu streiten, wenn man sich rechtlich in einer unklaren Situation befindet. Die Klärung kann meines Erachtens nur ein Jurist (ich bin keiner) leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Schütt

Hallo, soweit ich weiss ,muss taggenau abgerechnet werden. Mfg flocke48
Hallo,

ich habe meine alte Wohnung zum 31.01.2009 fristgemäß
gekündigt.
Übergabe war am 09.01.2009 mit dem Vermieter.
Nach einigen Unstimmigkeiten wegen Kleinkram (Fehlende
Steckdose, Fenster nicht geputzt u.s.w.), hatte der Vermieter
den Vorschlag gemacht, dass diese Kleinigkeiten mit der
Bezahlung der vollständigen Januarmiete vom Vermieter
übernommen werden.

Da die Miete für den Januar sowieso rechtlich hätte bezahlt
werden müssen, erklärte ich mich einverstanden. Dies wurde
auch schriftlich fixiert.

Desweiteren wurde vom Vermieter beim Ende der
Mietzahlungspflicht der 09.01.2009 eingetragen.
Ich ging davon aus, dass das Mietverhältnis damit vorzeitig
beendet ist.

Nun kommt 15 Monate später die Abrechnung der Nebenkosten die
soweit OK ist, bis auf die Heizkosten.
Diese wurde nach Gradzahltagen vom 01.11.2008 bis 31.01.2009
erstellt.

Jetzt die Frage:
Wenn doch meine Mietzahlungspflicht am 09.01.2009 endete, muß
ich doch keine Heizkosten bis zum 31.01.2009 bezahlen, oder?
Müßte hier nicht Taggenau abgerechnet werden?

Hallo,

m. E. n. sind die Heizkosten bis zur Übergabe an den Vermieter abzurechnen. Du hast am 09.01.2009 Dein Besitztum an der Wohnung an den Vermieter zurück gegeben und dieser dieses entsprechend angenommmen. Somit sind die verbrauchsabhängigen Kosten auch nur bis zu diesem Tag zu zahlen. Für die verbrauchsUNabhängigen Kosten müsstest Du nach meinem Dafürhalten noch bis zum 31.01. zahlen, sofern die Wohnung nach dem 09.01.2009 nicht im Januar bereits durch einen anderen Mieter genutzt wurde. Mir ist dazu jedoch keine Gesetzsprechung bekannt. Aber die Klausel, dass die Mietzahlungsverpflichtung am 09.01.2010 endet unterstützt das Ganze etwas, zumal man sich auch auf den Standpunkt stellen kann, dass die Formulierung uneindeutig ist. Wenn etwas uneindeutig ist, geht es zu Lasten des Verwenders, d. h. in diesem Fall zu Lasten des Vermieters, nachdem ich davon ausgehe, dass dieser die Vereinbarung aufgesetzt hast. Ich würde also zunächst mal gegenübe argumentieren, dass Du alles nur bis zum 09.01., d. h. auch die kalten Nebenkosten, zahlen musst. Mal sehen, wie man dort reagiert. Wenn noch Fragen sind, einfach schreiben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,guten Tag
Sie tun besser daran das Sie die Heizkosten bis 31.01. übernehmen. Ein diesbezüglicher Streit lohnt nicht.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
das ist in der Tat nicht ganz einfach. Aber alle Wärmedienstfirmen rechnen nun mal nach Gradzahltagen ab, das ist korrekt und letztendlich auch fair. Schließlich sind die Monate z.B. von Oktober bis Januar ja kälter und müssen somit anders bewertet werden als die Monate Mai bis September!
Haben Sie nun Miete für den gesamten Januar bezahlt und somit auch Nebenkostenabschlag für den gesamten Monat?
Kontrollieren Sie die Abrechnung, ob der korrekte Nebenkostenabschlag angerechnet wurde.
Die Wärmedienstfirma hat offensichtlich erst zum 31.01. abgelesen und somit auch abgerechnet. Eigentlich kann es Ihnen egal sein, wenn die Wohnung leer stand. Denn dann entstand ja auch kein Verbrauch, d.h. es ist kein Verbrauch abgelesen und auch keiner berechnet. Die Uhr läuft ja nach dem 09.01. nicht weiter wenn nichts verbraucht wird.
Oder habe ich Ihre Frage falsch verstanden? Dann bitte nochmal melden.
Gruß, Zita

hallo,
ich kann dazu nix sagen, bin kein experte und weiss nicht wieso ich diese ganzen fragen bekomme
sorry und viel glück

Nach meinem Kenntnisstand gilt hier der Kündigungstermin (31.01.2009) und nicht der Übergabetermin der Wohnung.

Susi