Vorzeitige vertragskündigung

Mal angenommen ein Mann M schließt einen Internetflatvertrag ab, aber versteht kein Deutsch. Sprich M weiß nicht was er unterschreibt. Hinzukommt dass der Verkäufer V ihm erzählt, dass der Vertrag 25 € kostet. Doch so einen Vertrag gibt es bei dem Anbieter gar nicht, sondern einen für 40 €. Aber das findet die Frau von M erst nach 4 Monaten raus, als eine Rechnung vom Anbieter kommt. Zuvor kamen nur Mahnungen, obwohl der Anbieter die Kontonummer hat, wird nichts abgebucht. Der Anbieter schickt laufend Mahnungen über 50 €. Jedesmal beschwert sich M beim Verläufer V, wird aber nur auf den nächsten Monat vertröstet.

Jetzt die Fragen: Ist der Vertrag rechtskräftig, wenn der Mann M nicht versteht, was er unterschreibt? Im Vertrag steht auch keine Auskunft über Preise.

Darf der Anbieter laufend Mahnungen schicken obwohl es vom Konto hätte abgebucht werden können?

Kann man unter diesen Umständen den Vertrag über 2 Jahre vorzeitig kündigen?

Wenn der Mann etwas unterschreibt, was er nicht versteht, ist er selbst Schuld. Allerdings dürfen Vertriebsmitarbeiter dies natürlich nicht ausnutzen und schon gar nicht falsche Vertragsgegenstände wie einen zu niedrigen Preis zu Grunde legen.

Wäre der abgeschlossene Vertrag vor Ablauf der vereinbarten 2 Jahre kündbar? Gut der Mann ist selbst Schuld, aber der Verkäufer hat ihm vorgegeben den Vertrag eins zu eins gedolmetscht zu haben.
Ist denn da gar nichts zu machen??

Grundsätzlich sollte der Vertrag angefochten werden, da der Mann nicht ordentlich beraten wurde und ihm ein falscher Preis mitgeteilt wurde. Wenn das Unternehmen eine erteilte Einzugsermächtigung nicht nutzt, ist es im Übrigen selbst Schuld, Mahnkosten sind hier mE nicht legitim.

Ist natürlich auch ein Frage der Beweisbarkeit. Wenn er über den Preis getäuscht wurde ist der Vertrag unwirksam weil keine übereinstimmenden Willenserklärungen oder anfechtbar weil arglistig getäuscht– je auch Auslegung. – Gibt’s Zeugen?