Hallo,
ich habe mich mit einem Freund über folgende juristische Konstruktion gekabbelt.
Angenommen, ein Mietvertrag für irgendeinen Mietgegenstand (Auto, Fernseher Hund, Pferd,) hat den Passus: „… dieser Mietvertrag beginnt am xxx und läuft bis mindestens 31.12.2009. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein halbes Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“
Das liest sich nun zunächst so, als ob eine Kündigung vor dem 31.12. in keinem Falle, niemals nicht und nirgends, möglich sei. Und das ist genau unser Streitpunkt. Mein Freund sagt, der Mieter könne vor dem 31.12.2009 in keinem Falle aus dem Vertrag raus.
Ich sage, man kann jeden Vertrag kündigen, auch vorzeitig. Jeder Vertrag kann gekündigt werden, und sei es eben aus „wichtigem Grund“. Wie sehen das denn die Experten?
als Laie sehe ich das so dass eine Vertragskündigung selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Allerdings kann der Vertragspartner dann eine Entschädigung verlangen die ihn so stellen würde als ob der Mietvertrag eingehalten würde.
Was ist, wenn dein Arbeitgeber einfach so kündigt? Deine Versicherungen? Oder glaubst du etwa, dass nur dann deine Vermutungen gelten, wenn sie dir Vorteile verschaffen?
Jeder Vertrag kann gekündigt werden, und sei es eben aus
„wichtigem Grund“.
Genau so ist es. Ohne wichtigen Grund kann ein befristeter Mietvertrag nciht vor Ablauf gekündigt werden, mit wichtigem Grund schon. Beide Diskutanten haben Recht.