Hallo,
die Miete für eine Wohnung beträgt 384 Euro kalt und wird immer direkt an die Vermieterin bezahlt. Die Nebenkosten betragen 107 Euro
und werden von einer Hausverwaltung jeden Monat abgebucht. Ansonsten werden von den Mieter jeden Monat 76 Euro für Strom an die Stadt
gezahlt.
Wie verhält sich nun die ganze Be/Verrechnung, wenn die Wohnung am 10.01.05 vorzeitig übergeben werden kann.
a) Kaltmiete
Wie berechnet man hier díe anteilige Miete bei vorzeitiger Übergabe.?
Die Miete wurde immer vom Mieter per Dauerauftrag bezahlt. Kann man diesen Dauerauftrag stoppen und sollte man dann bei Wohnungsübergabe schriftlich festhalten, wieviel Miete noch zu zahlen ist ?
b) Darf die Hausverwaltung trotzdem noch die ganzen Nebenkosten für den ganzen Monat im vorraus abbuchen, oder muß auch hier eine vorzeitige anteilige Berechnung stattfinden. ?
c) Wie sieht dasselbe mit dem Strom für den ganzen Monat aus, bei der Stadt. ?
d) Wie sollte das Schriftstück aussehen, das die Vermieterin einverstanden ist, das man vorzeitig die Wohnung übergibt ?
(Außer das natürlich ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird.)
Die Vermieterin spricht von Erlass der halben Kaltmiete, was ja eigentlich nicht angehen kann bei dem Datum. Die Nachmieterin möchte die Wohnung vorzeitig übernehmen wegen vorzeitiger Renovierung, jedoch ist es nicht Sinn der Sache, für die Kosten Fremder noch anteilig Mietmäßig aufkommen zu müssen.
Danke
Birgit