Vorzeitige Wohnungsübergabe

Hallo,
die Miete für eine Wohnung beträgt 384 Euro kalt und wird immer direkt an die Vermieterin bezahlt. Die Nebenkosten betragen 107 Euro
und werden von einer Hausverwaltung jeden Monat abgebucht. Ansonsten werden von den Mieter jeden Monat 76 Euro für Strom an die Stadt
gezahlt.
Wie verhält sich nun die ganze Be/Verrechnung, wenn die Wohnung am 10.01.05 vorzeitig übergeben werden kann.

a) Kaltmiete
Wie berechnet man hier díe anteilige Miete bei vorzeitiger Übergabe.?
Die Miete wurde immer vom Mieter per Dauerauftrag bezahlt. Kann man diesen Dauerauftrag stoppen und sollte man dann bei Wohnungsübergabe schriftlich festhalten, wieviel Miete noch zu zahlen ist ?
b) Darf die Hausverwaltung trotzdem noch die ganzen Nebenkosten für den ganzen Monat im vorraus abbuchen, oder muß auch hier eine vorzeitige anteilige Berechnung stattfinden. ?
c) Wie sieht dasselbe mit dem Strom für den ganzen Monat aus, bei der Stadt. ?

d) Wie sollte das Schriftstück aussehen, das die Vermieterin einverstanden ist, das man vorzeitig die Wohnung übergibt ?
(Außer das natürlich ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird.)

Die Vermieterin spricht von Erlass der halben Kaltmiete, was ja eigentlich nicht angehen kann bei dem Datum. Die Nachmieterin möchte die Wohnung vorzeitig übernehmen wegen vorzeitiger Renovierung, jedoch ist es nicht Sinn der Sache, für die Kosten Fremder noch anteilig Mietmäßig aufkommen zu müssen.

Danke
Birgit

Wenn ein Mieter die Wohnung ordnungsgemäß übergeben könnte so muss er dies nicht tun bis seine Zahlpflichen enden.
Wenn die vorzeitig renovieren wollen sollen die auch zahlen.
Lediglich Mietinteressenten muss man zur Besichtigung den Zutritt gewähren aber nicht zum renovieren durch wen auch immer.

Zeugen mitnehmen alles fotografieren und dann
Bieten Sie dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag an.
Zählerstände und Zustand festhalten in einem Übergabeprotokoll.

Jakob

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Hallo,

Hallo Birgit,

die Miete für eine Wohnung beträgt 384 Euro kalt und wird
immer direkt an die Vermieterin bezahlt. Die Nebenkosten
betragen 107 Euro
und werden von einer Hausverwaltung jeden Monat abgebucht.
Ansonsten werden von den Mieter jeden Monat 76 Euro für Strom
an die Stadt
gezahlt.
Wie verhält sich nun die ganze Be/Verrechnung, wenn die
Wohnung am 10.01.05 vorzeitig übergeben werden kann.

Zunächst die Frage, zu wann wurde die Wohnung gekündigt, bzw. zu wann hat der Vermieter die Kündigung bestätigt?

a) Kaltmiete
Wie berechnet man hier díe anteilige Miete bei vorzeitiger
Übergabe.?

Wenn der 10. bestätigt ist würde ich wie folgt berechnen: 384 € : 30 Tage (kann auch 31 sein, m. W. werden aber die durchschnittlichen Monatstage genommen) x 10 Tage = 128 € Mietzahlung

Die Miete wurde immer vom Mieter per Dauerauftrag bezahlt.
Kann man diesen Dauerauftrag stoppen und sollte man dann bei
Wohnungsübergabe schriftlich festhalten, wieviel Miete noch zu
zahlen ist ?

Dauerauftrag muss ja sowieso gelöscht werden, ob nun einen Monat früher macht ja keinen großen Unterschied. Also löschen und vorgenannten Betrag fristgerecht überweisen.

b) Darf die Hausverwaltung trotzdem noch die ganzen
Nebenkosten für den ganzen Monat im vorraus abbuchen, oder muß
auch hier eine vorzeitige anteilige Berechnung stattfinden. ?

NK werden m. E. wie Miete berechnet. Ist aber nicht so erheblich, da diese ja abgerechnet werden. Wichtiger bei der Endabrechnung darauf achten, dass nur bis 10.01.05 (bzw. offizielles Mietende) abgerechnet wird.

c) Wie sieht dasselbe mit dem Strom für den ganzen Monat aus,
bei der Stadt. ?

Strom zum Auszugstermin bei der Stromversorgung abmelden. Am Besten Zählerstand aufschreiben, durch Nachmieter unterschriftlich bestätigen lassen und bei der Abmeldung mitteilen.

d) Wie sollte das Schriftstück aussehen, das die Vermieterin
einverstanden ist, das man vorzeitig die Wohnung übergibt ?
(Außer das natürlich ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt
wird.)

Durch schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 10.01.05 durch den Vermieter.

Im Übergabeprotokoll sollten alle Zählerstände festgehalten werden.

Die Vermieterin spricht von Erlass der halben Kaltmiete, was
ja eigentlich nicht angehen kann bei dem Datum. Die
Nachmieterin möchte die Wohnung vorzeitig übernehmen wegen
vorzeitiger Renovierung, jedoch ist es nicht Sinn der Sache,
für die Kosten Fremder noch anteilig Mietmäßig aufkommen zu
müssen.

Danke
Birgit

So mehr fällt mir dazu nicht ein.

Gruß Reni

Hallo Birgit,

die Miete für eine Wohnung beträgt 384 Euro kalt und wird
immer direkt an die Vermieterin bezahlt. Die Nebenkosten
betragen 107 Euro
und werden von einer Hausverwaltung jeden Monat abgebucht.
Ansonsten werden von den Mieter jeden Monat 76 Euro für Strom
an die Stadt
gezahlt.
Wie verhält sich nun die ganze Be/Verrechnung, wenn die
Wohnung am 10.01.05 vorzeitig übergeben werden kann.

Hier ist zumindest die halbe Monatsmiete und die halben Nebenkosten fällig sofern nicht schriftlich vereinbart ist, dass ab dem 11.01.2005 keine Zahlungen mehr zu leisten sind. Wenn also vereinbart ist, dass tagegenau abgerechnet wrid, dann Kaltmiete / 31 + 10 und dasselbe bei den Betriebskosten/Nebenkosten.

a) Kaltmiete
Wie berechnet man hier díe anteilige Miete bei vorzeitiger
Übergabe.?
Die Miete wurde immer vom Mieter per Dauerauftrag bezahlt.
Kann man diesen Dauerauftrag stoppen und sollte man dann bei
Wohnungsübergabe schriftlich festhalten, wieviel Miete noch zu
zahlen ist ?

Klar, kann jederzeit gestoppt werden.

b) Darf die Hausverwaltung trotzdem noch die ganzen
Nebenkosten für den ganzen Monat im vorraus abbuchen, oder muß
auch hier eine vorzeitige anteilige Berechnung stattfinden. ?

siehe oben, sie darf abbuchen, was vereinbart wird.

c) Wie sieht dasselbe mit dem Strom für den ganzen Monat aus,
bei der Stadt. ?

Strom ist vom Mieter bei den Stadtwerken zum Auszugtag oder zum Ende des Mietverhältnisses abzulesen oder wird abgelesen.

d) Wie sollte das Schriftstück aussehen, das die Vermieterin
einverstanden ist, das man vorzeitig die Wohnung übergibt ?
(Außer das natürlich ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt
wird.)

es muss zumindest vereinbart sein, dass kalr udn deutlich schriftlich festgehalten wird"Das Mietverhältnis endet am xx.xx.xxxx. "

Die Vermieterin spricht von Erlass der halben Kaltmiete, was
ja eigentlich nicht angehen kann bei dem Datum.

Sie hat hierzu aber das Recht, wenn sie keine tagegenaue Abrechnung erlaubt. Dann ist jeweils anch Hälfte des Monats Miete und Nebenkosten zu zahlen. Trotzdem beachten, dass natürlich Heizung, Wasser, Warmwasser und Strom am Auszugstag abgelesen werden.

Die

Nachmieterin möchte die Wohnung vorzeitig übernehmen wegen
vorzeitiger Renovierung, jedoch ist es nicht Sinn der Sache,
für die Kosten Fremder noch anteilig Mietmäßig aufkommen zu
müssen.

Dann bleibt nur die Übergabe zum 15.01. übrig wenn die Vermieterin keine tagegenau Abrechnung erlaubt.

Gruss Günter