Vorzeitiger Ausstieg aus Makler-Alleinverkaufsvertrag ?

Hi ihrs

gesetzt den Fall jemand (A) hat ein Haus über famiiläre Beziehung gefunden und im Gespräch festgestellt dass das zu verkaufen wäre. Verkäufer (V) möchte das Haus auch sehr gern an A verkaufen, damit es quasi in der Familie bliebe.

Nun hätte V am 1.1.14 bei Makler (M) einen Alleinverkaufsvertrag unterschrieben in dem vereinbart wäre

  1. Laufzeit
    für den Auftrag wird eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsabschluss vereinbart. Er verlängert sich jeweils um weitere 2 Monate wenn er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt wird.

  2. Provision
    Der Auftraggeber verplichtet sich, beim Zustandekommen eines Kaufvertrages eine Provision von 3,57% v.H. des Kaufpreises einschliesslich Mehrwertsteuer zu bezahlen

  3. Auslagenpauschalen.
    Gibt der Verkäufer seine Verkaufsabsicht während der Vertragslaufzeit auf, so hat er an die (firma) eine Auslagenpauschale von 1500 € zzgl. MWSt. zu zahlen.

  4. Vollmacht/Informationspflicht
    der Auftraggeber benachrichtigt die (firma) wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und überlässt ihr auf Verlangen die Kaufvertragsurkunde zur Einsicht. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kaufvertrag auf Tätigkeit der (firma) zurückzuführen ist. Ferner benachichtigt er die (firma) wenn er seine Verkaufsabsicht aufgibt.

  5. Sonstige Vereinbarungen
    Interessenten die sich beim Verkäufer direkt melden, werden zur weiteren Bearbeitung an die (firma) verwiesen

Wie sollte V nun am sinnvollsten vorgehen,  um einerseits den Makler nicht zu verprellen, was nicht in seiner Absicht liegt. Das Haus an A rechtlich trotzdem einwandfrei zu verkaufen, so dass beide keine Verkaufsprovision bezahlen müssen.

Ich würde ja sagen : 

  • Sofortige Kündigung des Alleinverkaufsauftrages (dann wohl zum 31.08. ? )
  • Nach dem 1.9 dann einen Kaufvertrag zwischen V und A  

Der einzige „Verstoß“ wäre dann gegen Punkt 7
Müsste V dann noch zusätzlich die 1500 € bezahlen?
Oder könnte er sich mit den 1500€ quasi aus dem Vertrag freikaufen und dann doch verkaufen?

Ich schätze das wäre Verhandlungssache?

Was sagt ihr dazu ? Steh ich mit meiner Meinung allein da?

VG Hex

Hallo!

die 1500 € sind eine Art Schadeneratz für Aufwendungen des Maklers wenn der Kunde nun gar nicht mehr verkaufen will.

Das trifft ja gar nicht zu.

Wenn man regulär kündigt und später frei oder über anderen Vermittler verkauft, dann bestehen keine Ansprüche des Maklers.

mfG
duck313

Sobald der Makler nachweist, dass es seiner Tätigkeit zu verdanken ist, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist, ist der Lohn auch ohne Maklervertrag geschuldet, § 652 BGB.

Warum man das Kaufinteresse des A nicht dem M vertragsgemäß anzeigt oder seine Verkaufsabsicht unter Zahlung der Pauschale aufgibt, nur um die Provision zu prellen, erschliesst sich mir nicht. Schliesslich könnte man sie auch über den Verkaufspreis ganz oder anteilig mit A abrechnen, was kaum ins Gewicht fallen dürfte.

Dann kann man aber auch Stein und Bein schwören, dass sich A und V erstmals im September und nach ordentlicher Kündigung des Maklervertrages über einen Verkauf unterhalten haben.

G imager