Hallo erstmal,
folgendes Problem stellt sich:
Nach Kündigung des Wohnraummietverhältnisses durch Mieter erfolgt der Auszug bereits drei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses. Danach wird in regelmäßigen Abständen - mindestens einmal in der Woche nach dem Rechten gesehen. Es wird schon im ersten Monat nach Auszug festgestellt, dass Baumaßnahmen stattfanden (Teppich entfernt, Fliesen erneuert, Wände für neues Zimmer u.ä.)- alles ohne Zustimmung des Mieters. Der Vermieter wird darauf angesprochen, der nur meint, es wäre doch seine Wohnung, da könne er machen, was er will. (Ein Schlüssel wurde dem Vermieter kurz nach Auszug übergeben, damit dieser Nachmietern die Wohnung zeigen kann.)
Bei Übergabe der restlichen Schlüssel am 2. Tag nach Ende des Mietverhältnisses, wird sich auf Zahlung zwei Mieten zu Raten á EUR 100,00 geeinigt (nicht schriftlich). Es wurden die Mieten für die drei Monate nicht gezahlt, in denen der Mieter schon ausgezogen war.
Die erste Rate wird im gleichen Monat gezahlt.
Ende des gleichen Monats kommt ein Anwaltsschreiben, der Vermieter will jetzt doch die restlichen drei Mieten haben. Die Ratenzahlung wird vorerst eingestellt und zurückgeschreiben, dass keine Miete mehr wegen der Umbaumaßnahmen zu zahlen ist. Die Antwort des Vermieter-Anwalts lautet, dass es sich nicht um Umbaumaßnahmen handelt, sondern dass es einen Wasserschaden gab, der nicht näher bezeichnet wird, den aber die Mieter wegen unsachgemäßen Gebrauchs (nach Auszug!!!) zu verantworten hätten. Der Wasserschaden wird zurückgewiesen und zur Beilegung die Zahlung von einer Miete angeboten.
Etwas über einem Monat später wird die Klage über drei Monatsmieten zugestellt.
Was nun? Ist die Klage gerechtfertigt? Kann der Vermieter alle drei Mieten noch fordern?
Was ist mit der Ratenzahlungsvereinbarung? Zählt die? Ist der Vermieter gegebenfalls von der Ratenzahlungsvereinbarung durch die Klage zurückgetreten?
Worauf der Vermieter noch Anspruch?