Vorzeitiger Auszug wegen Arbeitsstelle

Hallo,

ich habe einen Mietvertrag in dem ich eine mindest Mietdauer von einem Jahr zu erfüllen habe. Seit August 08 wohne ich darin und werde eventuell wegen einer Arbeitstelle umziehen müssen. Laut Vertrag müsste ich noch bis Ende August diesen Jahres hier wohnen. Der neue Arbeitsplatz wäre aber 150 Km vom jetztigen entfernt.
Muss ich in disem Fall die Mietdauer „absitzen“, oder gibt es da eine Sonderregelung?

Danke im Voraus.

moin,
niemand kann dich zwingen täglich 300 km zu pendeln. Sicherlich kannst du an dem Ort an dem du arbeitest eine Wohnung suchen.
Den Rest kann man beantworten wenn du dich an FAQ:1129 gehalten hast, oder wenn der MOD der Auffassung ist, dass kein Verstoß vorliegt.

Gruß
vnA