angenommen, die Eltern sind seit 15 Jahren geschieden, das Kind hat zum leiblichen Vater keinen Kontakt mehr und es gibt nur Streitereien. Es ist weder der Wohnort des Vaters noch seine Adresse bekannt.
Nun möchte das Kind – nachdem er auch nur selten für es Unterhalt gezahlt hat – im Gegenzug, dass der Vater – für den Fall, er würde irgendwann mal ein Pflegefall – ebenfalls keine Forderungen mehr stellen kann. Auch möchte das Kind nicht für evtl. Grabkosten des Vaters oder Ähnliches aufkommen müssen.
Gibt es hier die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausgleichs?
Freiwillig würde wohl nie jemand so etwas zustimmen… Man könnte ja dann auch auf noch ausstehenden Unterhalt verzichten…
Nun möchte das Kind – nachdem er auch nur selten für es Unterhalt gezahlt hat – im Gegenzug, dass der Vater – für den Fall, er würde irgendwann mal zum Pflegefall – ebenfalls keine Forderungen mehr stellen kann.
Von der grds. Verpflichtung des Kindes zum Elternunterhalt könnte das Sozialamt Abstand nehmen, wenn Kindesunterhalt unregelmäßig gewährt wurde.
Auch möchte das Kind nicht für evtl. Grabkosten des Vaters oder Ähnliches aufkommen müssen.
Beerdigungskosten fallen dem Nachlass zur Last. Gibt der nichts her, wäre es – mit anderen Angehörigen – jedoch anteilig an den Kosten zu beteiligen, sofern es die Mittel aufbringen kann.
Bei überschuldetem Nachlass könnte des Kind das Erbe ausschlagen.
Bei überschuldetem Nachlass könnte des Kind das Erbe
ausschlagen.
Hi,
was aber an der evtl. Übernahmepflicht des Kindes der Beerdigungskosten auch nichts ändert.
Kinder sind bestattungspflichtig und bestattungskostenpflichtig. Kann das Erbe die Beerdigungskosten nicht aufbringen, sind diejenigen zu Übernahme verpflichtet, die dem Verstorbenen zu Unterhalt verpflichtet wären.
Ob der nicht gezahlte Unterhalt ausreicht um die Kosten für die Beerdigung nicht zahlen zu lassen, sollte man von einem Anwalt prüfen lassen.
Ich habe Zweifel, daß ein Vertrag vor Übernahme dieser Kosten schützt, denn dann müsste ja die Allgemeinheit zahlen.