Vorzeitiger Renteneintritt -gesetzlich-

nach der neuen Gestzeslage ist mir nicht ganz klar, wann man konkret vorzeitig in Rente gehen kann.
Bisher war das meiner Meinung nach mit Beedndigung des 62. Lebensjahres gegeben.
Wann ist das jetzt mit welchem Abschlag möglich?

Vielen Dank für Antworten.

schau mal hier:
http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=9…
http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E795614…
gruß joerg koenig

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Hallo supermann28!

So richtig klar ist das im Moment wohl niemandem, da sich wirklich eine ganze Menge ändern wird.

Ich empfehle in solchen Fällen immer, sich an den Rentenversicherungsträger zu wenden und um eine verbindliche Aussage in schriftlicher Form zu bitten.

Da meines Wissens das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, dauert eine solche Antwort ggf. längere Zeit. Bei einer Antwort hast Du dann aber wenigstens etwas Verbindliches und speziell auf Dich „Gemünztes“ in der Hand.

Gruß,
Robert

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