Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts?

Hallo,

kennt sich jemand mit dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrecht etwas aus?

Also angenommen es würde ein Vertrag zustande kommen über eine Prepaid Karte und der Verbraucher möchte innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

In dem Vertrag befindet sich nun eine Klausel zu dem Widerrufsrecht, die besagt, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt, wenn die Firma mit seiner ausdrücklichen Zustimmung mit den Dienstleistungen begonnen hätte.

Könnte das Unterschreiben des Vertrages automatisch eine solche Zustimmung darstellen, ohne das das explizit im Vertrag erwähnt ist?

Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.

Liebe Grüße

Hallo,

In dem Vertrag befindet sich nun eine Klausel zu dem
Widerrufsrecht, die besagt, …

Könnte das Unterschreiben des Vertrages automatisch eine
solche Zustimmung darstellen, ohne das das explizit im Vertrag
erwähnt
ist?

ja was denn nun? Steht es nun im Vertrag oder nicht?

Zulässig ist das auf jeden Fall (BGB § 312d Abs.3), wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Allerdings muss immer über eine entsprechende Belehrung stattfinden. Ansonsten gibt es im Regelfall überhaupt kein Widerrufsrecht.

Gruß

S.J.

Hi,

Ansonsten gibt es im Regelfall überhaupt kein Widerrufsrecht.

Wie bitte?
Es gibt nur ganz wenige Ausnahme, wo es gem. BGB kein Widerrufsrecht gibt. Die fehlende Belehrung setzt nicht das Widerrufsrecht außer Kraft!
Ganz im Gegenteil!
BGB § 355 (3) sagt dazu … Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Gruss

Hallo,

Ansonsten gibt es im Regelfall überhaupt kein Widerrufsrecht.

Wie bitte?
Es gibt nur ganz wenige Ausnahme, wo es gem. BGB kein
Widerrufsrecht gibt. Die fehlende Belehrung setzt nicht das
Widerrufsrecht außer Kraft!

das Widerufsrecht ist die absolute Ausnahme. Der Grundsatz lautet: Pacta sunt servanda - Verträge sind zu halten. Ein Widerufsrecht gibt es bei Kreditverträgen, Haustür- und Fernabsatzgeschäften sowie einigen weiteren Ausnahmefällen (http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht). Zudem gilt das nur bei Verbrauchern.

Wie begründest Du, das man bei fast allen Verträgen ein Widerufsrecht hat?
Dass eine fehlende Belehrung das Widerrufsrecht außer Kraft setzt, habe ich nie behauptet.

Gruß

S.J.

Hallo Mango,

Also angenommen es würde ein Vertrag zustande kommen über eine
Prepaid Karte und der Verbraucher möchte innerhalb von 14
Tagen widerrufen.

In dem Vertrag befindet sich nun eine Klausel zu dem
Widerrufsrecht, die besagt, dass das Widerrufsrecht vorzeitig
erlischt, wenn die Firma mit seiner ausdrücklichen Zustimmung
mit den Dienstleistungen begonnen hätte.

ich habe zwar wenig bis kein Grundwissen was das Widerrufsrecht angeht, aber könnte das so gemeint sein:
Es handelt sich hier ja um eine Prepaidkarte, kauft man diese, hat man ein 14 tägiges widerrufsrecht… benuzt man diese zum telefonieren/sms schreiben, erlischt das widerrufsrecht.

Somit würde die Firma mit der Dienstleistung beginnen.

Das würde für mich zumindest logisch klingen.

Aber wie gesagt, das ist nur mein Empfinden.

Greetz
Patrick

ps: Liebe Experten, bitte „nehmt mich nicht auseinander“ hierfür! =)

EDIT: Ich meinte nicht Prepaid-Card, sorry, sondern SIM-Card. Es geht also um den Abschluss eines normalen Handy-Vertrags.

Hallo Samy78,

ich denke auch, dass die Dienstleistungen doch eigentlich erst beginnen können, wenn man anfängt zu telefonieren.
Wenn das Widerrufsrecht automatisch mit Vertragsschluss erlischt, und das ohne das der Verbraucher darüber informiert wird, dann gäbe es ja quasi kein Widerrufsrecht. Das kann doch nicht rechtens sein…

Hallo Steve,

es soll angenommen werden, dass die Belehrung über ein 14-tägiges Widerrufsrecht in dem Vertrag enthalten ist. Dazu steht die Information, dass wenn mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit den Dienstleistungen begonnen wurde, das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt. Was unter einer „ausdrücklichen Zustimmung“ zu verstehen ist, ist dem Vertrag nicht zu entnehmen.