Folgender theoretischer Fall:
Unternehmer A bezieht Ware von einem Hersteller aus Irland. Wie sich nun herausstellte kamen 80 % der Ware aus Irland und 20 % aus den USA.
Buchhalterisch wurden sämtliche Vorgänge als IG-Erwerb behandelt. In der USt-VA sind also alle Vorgänge mit VoSt und USt auf IG-Erwerb angegeben, außérdem aber noch für die 20 % wurde EuSt bezahlt und abgezogen.
Hat Unternehmer A nun möglicherweise das Problem das die VoSt auf IG-Erwerbe nicht abzugsfähig wäre?!?
Besten Dank für Eure Hilfe!
Grüsse,
Alex