Voyeurismus strafbar?

Angenommen es gäbe eine Toilette, die durch ein kleines Fenster mit einem Heizungskeller verbunden wäre.
Wennn eine Frau, die die Toilette benützen würde. Und sie einen Mann bemerken würde, der ihr durch das Fenster zuschaut.
Könnte man diesen Mann strafrechtlich verfolgen lassen?

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

Ja, zumindest ist es eine Beleidigung. Andererseits sollte man solche Dinge nicht durchgehen lassen, denn nicht selten wird aus einem Voyeur auch eine sexueller Straftäter. Im Übrigen, wenn der Kerl verheiratet ist, schriftlich seine Frau auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Mann derartige Vorgänge unterlässt. Ich fordere in derartigen Fällen - wenn eine Mieterin vom VM so „besichtigt“ wird - stets dessen Ehefrau auf, Abhilfe zu schaffen.

Grüsse Günter

Grüsse Günter

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Andererseits sollte man
solche Dinge nicht durchgehen lassen, denn nicht selten wird
aus einem Voyeur auch eine sexueller Straftäter.

Ist das so? Sind auch alle Exhibitionisten potenzielle Vergwaltiger, und SM-ler brutale Mörder?

Levay

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Hallo Levay,

ausnahmsweise mal eine Gute letzte Bemerkung von dir…:smile:

mfg

Frank

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Andererseits sollte man
solche Dinge nicht durchgehen lassen, denn nicht selten wird
aus einem Voyeur auch eine sexueller Straftäter.

Ist das so? Sind auch alle Exhibitionisten potenzielle
Vergwaltiger, und SM-ler brutale Mörder?

Hallo,

nein, es ist nicht so und zwar deshalb, weil Du als Jurastudent wohl die Frage versucht hast wie ein Statasanwalt zu stellen, der etwas hören will, was jemand gesagt haben soll, aber nicht weiss, was er fragen soll.

„Nicht selten“ so meine Einlassung, wird aus einem Voyeur auch ein sexueller Straftäter. Selbstverständlich kann auch ein Exhibitionist
zum sexuellen Straftäter werden. Ob der SM-ler zum Straftäter werden kann, wird wohl nur die Person klären können, die sich hierauf eingelassen hat und erkennen kann, wo Grenzen überschritten sind.

Wobei - Du studierst nach Deiner ViKa Jura - jemand, der auch eine getroffenen Absprache im sexuellen Bereich gegen den Willen des anderen überschreitet immer eine Straftat begeht. Ob sie zur Anzeige kommt oder nicht ist unerheblich. Einfach dargestellt also. Wer in irgendeiner Form sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person richtet ist ein potentieller Täter.

Deine Logik, dass er zum Mörder werden kann, ist zwar nicht abwegig, doch bekanntlich steht meist vor einem Sexualmord die sexuelle Beleidigung, in einer Steigerung bei späteren Übergriffen die sexuelle Belästigung, in einem weiteren Schritt die versuchte Vergewaltigung, oft die vollendete Vergewaltigung und/oder die versuchte und/oder vollendete Vergewaltigung mit der Tötung des Opfers.

Im Übrigen bin ich auch der Meinung, wer sich mit pädophilen Bildern oder pronografischen Bildern aus dem Internet befasst kann zu einem Risiko werden.

Grüsse Günter

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Ja, zumindest ist es eine Beleidigung. Andererseits sollte man
solche Dinge nicht durchgehen lassen, denn nicht selten wird
aus einem Voyeur auch eine sexueller Straftäter. Im Übrigen,
wenn der Kerl verheiratet ist, schriftlich seine Frau
auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Mann derartige
Vorgänge unterlässt. Ich fordere in derartigen Fällen - wenn
eine Mieterin vom VM so „besichtigt“ wird - stets dessen
Ehefrau auf, Abhilfe zu schaffen.

Wäre es nicht wesentlich sinnvoller, den Hausverwalter aufzufordern, hier umgehend Abhilfe zu schaffen? Ich denke, dass der über wesentlich bessere Mittel verfügt als irgendeine Ehefrau, für eine angemessene Veränderung im Glaseinsatz des Fensters zu sorgen.

Gruss
Schorsch

Ja, zumindest ist es eine Beleidigung. Andererseits sollte man
solche Dinge nicht durchgehen lassen, denn nicht selten wird
aus einem Voyeur auch eine sexueller Straftäter. Im Übrigen,
wenn der Kerl verheiratet ist, schriftlich seine Frau
auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Mann derartige
Vorgänge unterlässt. Ich fordere in derartigen Fällen - wenn
eine Mieterin vom VM so „besichtigt“ wird - stets dessen
Ehefrau auf, Abhilfe zu schaffen.

Wäre es nicht wesentlich sinnvoller, den Hausverwalter
aufzufordern, hier umgehend Abhilfe zu schaffen? Ich denke,
dass der über wesentlich bessere Mittel verfügt als irgendeine
Ehefrau, für eine angemessene Veränderung im Glaseinsatz des
Fensters zu sorgen.

Hallo Schorsch,

unsere Erfahrungen haben bisher gezeigt, dass in solchen Fällen der Gaffer zu Zeiten, wenn er damit rechnen kann, dass er bei hausinternen längeren Abwesenheitszeiten durch die eigene Partnerin kontrolliert wird oder gar an Wochenenden oder zu den Stunden wo Mieterinnen unter der Dusche stehen „keinen Auslauf bekommen“. Wobei man durchaus auch abwägen muss. Wer am Wochenende die Dachrinne säubert und durch Zufall steht eine Mieterin unter der Dusche wird nicht gaffen, wer aber an jedem Wochenende an der Dachrinne etwas zu tun hat, immer wenn er weiss, dass die Nachbarin duscht, der hat wohl ein anderes Problem als mit der Dachrinne.

Für den Hausmeister sehe ich ein Problem. Ist er informiert, muss er die Hausverwaltung verständigen. Diese muss tätig werden, schon zur Gefahrenabwehr. Es müssen dann ja letztlich alle Parteien, die betroffen sein können, informiert werden. Der Ehefrau kann man in den meisten Fällen zutrauen, dass es bei einmaligen Vorfällen bleibt oder ab Kenntnis alles unterbleibt.

Grüsse Günter

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Nu abba mal langsam!
Hallo Günter,

zunächst einmal: Eine Toilette sollte nicht durch ein Fenster von einem anderen Raum her einsehbar sein. Wer hat sich sowas denn ausgedacht und angelegt? Wenn das auf früher anderen Nutzungen der Räume beruht, hätte man das Fenster bei der Einrichtung der Toilette schließen müssen.

Ja, zumindest ist es eine Beleidigung.

Es ist wohl kaum jemandem angenehm, auf der Toilette beobachtet zu werden. Aber „Beleidigung“? Wieso? Wo steht das?

Was ist eigentlich ein Voyeur? Doch wohl jemand, der gezielt und systematisch andere Leute in Situationen beobachtet, die sie als intim betrachten. Wenn die Toilette viel benutzt wird und der Mann systematisch hinter dem Fenster lauert, wäre er einer. Was aber, wenn er beruflich bedingt gerade in dem Raum zu tun hatte, bemerkte, dass jemand im Nebenraum ist, und einfach mal guckte?

Na gut, ein Gentleman zieht sich blitzartig zurück, wenn er merkt, dass da eine Frau ist. Oder er guckt erst gar nicht rein. Aber ist er, wenn er neugierig ist, schon ein Voyeur?

Ich fordere in derartigen Fällen - wenn eine Mieterin vom VM so
„besichtigt“ wird - stets dessen Ehefrau auf, Abhilfe zu schaffen.

Also, das finde ich fies, egal was hinter dem Verhalten des vermuteten Voyeurs steckt. Vielleicht war die Sache (s. o.) ja harmlos, dann kann dein Vorgehen Verleumdung oder gar Denunziation sein, beides ist strafbar. Wenn der Typ aber wirklich systematisch glotzt, dann ist er selbst, oder ggf. das Gericht, Ansprechpartner. Die Ehefrau erfährt es dann auch, aber nicht durch dich.

Unabhängig davon: Als erstes sollte das Fenster entfernt werden! Gelegenheit macht Diebe!

nicht selten wird aus einem Voyeur auch ein sexueller Straftäter.

nicht selten wird aus jemandem, der im Supermarkt ein Kaugummi mitgehen lässt, ein Bankräuber.
nicht selten wird jemand, der der Portokasse seiner Firma eine 55 c Briefmarke für private Zwecke entnimmt, später Millionen unterschlagen.
nicht selten wird jemand, der einem anderen sponan eine runterhaut, später ein Massenmörder.
Günter, wie Recht du hast! Wehret den Anfängen!

Gruß
Peter

PS
Die Frage, ob Voyeurismus, wenn er wirklich vorliegt, überhaupt strafbar ist, ist gar nicht beantwortet. Weiß ich auch nicht, interessiert mich jetzt aber. Aber nicht als Spekulation oder Behauptung, sondern mit Nachweis.

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Hi,

Ja, zumindest ist es eine Beleidigung.

Es ist wohl kaum jemandem angenehm, auf der Toilette
beobachtet zu werden. Aber „Beleidigung“? Wieso? Wo steht das?

wird von den Gerichten so gesehen. V. ist kein eigener Straftatbestand, daher „nimmt“ man Beleidigung. Mit Kamera siehts dann wieder anders aus: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Gruß,
Christian

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Hallo Chris,

http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

das bezieht sich aber ausschließlich auf Bildaufnahmen!

Gruß
Peter

Hallo Pet,

http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

das bezieht sich aber ausschließlich auf Bildaufnahmen!

ich weiß. Deswegen schrieb ich ja auch:
wird von den Gerichten so gesehen. V. ist kein eigener Straftatbestand, daher „nimmt“ man Beleidigung. Mit Kamera siehts dann wieder anders aus:

Gruß,
Christian

Hallo Peter,

ich denke, das mit der Beleidung kommt hin. Beleidigung ist Ausdruck der Nicht- oder Missachtung des Opfers; lässt sich so subsumieren und wird wohl, wie es exc schon sagt, wohl nur deswegen so gemacht, weil es einen spezielleren Tatbestand nich gibt.

Levay

Hallo Levay,

stimme Dir völlig zu. Problematisch ist hierbei nur, dass die Kommentierungen das zwar so erwähnen, zusätzlich wird jedoch erklärt, dass das heimliche Beobachten allein nicht ausreicht. Es muss sich aus Art, Situation, ö.a. zugleich ergeben, dass der Vorgang den Beobachteten in seiner geschlechtlichen Würde herabsetzt. Leider gab es dazu keine Rspr.-Hinweise.
Gruß,
Dea

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Du guckst also keine Pornos …lool
Hallo Günter,

soso DU guckst also keine Pornos und hast auch immer sofort
Zeter unbd Mordio geschrien wenn mal etwas mehr Nackte Haut bei einer Frau zu sehen war???
Oder hast sofort in jedem Supermarkt alle Zeitungen mit „Barbusigen“
Schöhnheiten aufgekauft und in den nächsten Reißwolf geschmissen??..

loool…

WEM willst DU das denn weiß machen??..*grinz*…

NUR mal zur Erinnerung:

Es gibt „Männlein“ und „Weiblein“ auf dieser Welt NUR aus dem einen
Grund:
A R T E R H A L T U N G

Dann wärest du wirklich der erste Mann auf diesem Planeten,der nicht dem „Einprogrammierten Genetischen Programm“ gehorchen würde und keiner Frau nachsehen würde (am wenigstens wenn mehr von ihr zu sehen ist…).

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