Nu abba mal langsam!
Hallo Günter,
zunächst einmal: Eine Toilette sollte nicht durch ein Fenster von einem anderen Raum her einsehbar sein. Wer hat sich sowas denn ausgedacht und angelegt? Wenn das auf früher anderen Nutzungen der Räume beruht, hätte man das Fenster bei der Einrichtung der Toilette schließen müssen.
Ja, zumindest ist es eine Beleidigung.
Es ist wohl kaum jemandem angenehm, auf der Toilette beobachtet zu werden. Aber „Beleidigung“? Wieso? Wo steht das?
Was ist eigentlich ein Voyeur? Doch wohl jemand, der gezielt und systematisch andere Leute in Situationen beobachtet, die sie als intim betrachten. Wenn die Toilette viel benutzt wird und der Mann systematisch hinter dem Fenster lauert, wäre er einer. Was aber, wenn er beruflich bedingt gerade in dem Raum zu tun hatte, bemerkte, dass jemand im Nebenraum ist, und einfach mal guckte?
Na gut, ein Gentleman zieht sich blitzartig zurück, wenn er merkt, dass da eine Frau ist. Oder er guckt erst gar nicht rein. Aber ist er, wenn er neugierig ist, schon ein Voyeur?
Ich fordere in derartigen Fällen - wenn eine Mieterin vom VM so
„besichtigt“ wird - stets dessen Ehefrau auf, Abhilfe zu schaffen.
Also, das finde ich fies, egal was hinter dem Verhalten des vermuteten Voyeurs steckt. Vielleicht war die Sache (s. o.) ja harmlos, dann kann dein Vorgehen Verleumdung oder gar Denunziation sein, beides ist strafbar. Wenn der Typ aber wirklich systematisch glotzt, dann ist er selbst, oder ggf. das Gericht, Ansprechpartner. Die Ehefrau erfährt es dann auch, aber nicht durch dich.
Unabhängig davon: Als erstes sollte das Fenster entfernt werden! Gelegenheit macht Diebe!
nicht selten wird aus einem Voyeur auch ein sexueller Straftäter.
nicht selten wird aus jemandem, der im Supermarkt ein Kaugummi mitgehen lässt, ein Bankräuber.
nicht selten wird jemand, der der Portokasse seiner Firma eine 55 c Briefmarke für private Zwecke entnimmt, später Millionen unterschlagen.
nicht selten wird jemand, der einem anderen sponan eine runterhaut, später ein Massenmörder.
Günter, wie Recht du hast! Wehret den Anfängen!
Gruß
Peter
PS
Die Frage, ob Voyeurismus, wenn er wirklich vorliegt, überhaupt strafbar ist, ist gar nicht beantwortet. Weiß ich auch nicht, interessiert mich jetzt aber. Aber nicht als Spekulation oder Behauptung, sondern mit Nachweis.