Vrsicherungspflichtgrenze PKV

Hallo zusammen!

Bin seit 2002 in der PKV. stehe jetzt aber vor dem Problem das ich gekündigt wurde und einen neuen Job annehmen musste. Verdiene jetzt immer noch über der Beitragsbemessungsgrenze aber unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Habe mal gelesen das für Bestandskunden die Versicherungspflichtgrenze gleich der Beitragsbemessungsgrenze ist. Stimmt das, sprich kann ich dann in der PKV bleiben bzw. welche möglichkeiten gibt es sonst noch das ich drin bleiben kann?

Hallo,

im Prinzip haben Sie recht - für Sie gilt die alte JAEG, die Beitragsbemessungsgrenze KV als Pflichtgrenze.

Es gibt hier aber seitens der GKV Ansätze, dass dies bei AG-Wechsel entfällt. Habe aktuell einen Streitfall mit einer AOK, die sich da ganz klar positioniert. Bei AG-Wechsel gilt ab dann die neue Grenze!

Klären Sie das mit Ihrem AG und der zuständigen Kasse.

Was sagst Du - Günter - zu der Situation?

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo Thorulf,
sehe ich eigentlich genauso wie du, aber sicher bin ich mir da nicht, muss morgen mal im Büro
nachschaun.

Gruss

Günter

Hallo,

im Prinzip haben Sie recht - für Sie gilt die alte JAEG, die
Beitragsbemessungsgrenze KV als Pflichtgrenze.

Es gibt hier aber seitens der GKV Ansätze, dass dies bei
AG-Wechsel entfällt. Habe aktuell einen Streitfall mit einer
AOK, die sich da ganz klar positioniert. Bei AG-Wechsel gilt
ab dann die neue Grenze!

Das ist allerdings mit der Rechtslage ganz eindeutig nicht vereinbar.
Als reiner Theoretiker ein paar Sätze dazu:
Kurzversion: Das wollen die AOKs zwar, steht aber nicht im Gesetz
und auch das BMGS sieht das anders.

Langfassung:
Nach § 6 Abs. 7 SGB V gibt es eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte, die _am_ 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und und privat versichert waren. Diese Grenze liegt für 2005 bei 42.300 Euro/Jahr,
und damit deutlich niederiger als die allg. JAEG von 46.800 EURO
(für 2004 jeweils 450 EURO niedriger).

Wer also am 31.12.2002 privat versichert war, weil er „zu viel“ verdient hat und 2005 mindestens 42.300 EURO verdient (ohne Familien
zuschläge) kann PKV bleiben. Dies gilt unabhängig von einem
Arbeitgeberwechsel. Die GKVs wollte das zwar, sind damit aber
beim BMGS abgeblitzt.

Rein praktisch sollte bei der zuständigen AOK
ein Verweis auf die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der BA über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 30./31.10.2003 genügen (Link: http://www.vdr.de/internet/vdr/home.nsf/index.htm?Op…).
Dort heisst es unter TOP 2 sehr eindeutig:

Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung deshalb Mitte des Jahres 2003 vorgeschlagen, die Anwendung der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze auf das versicherungsfreie Beschäftigungsverhältnis, das am 31.12.2002 bestanden hat, zu beschränken.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat eine solche Änderung zwischenzeitlich abgelehnt mit dem Hinweis, dass es politisch gewollt war, den am 31.12.2002 privat krankenversicherten Arbeitnehmern einen dauerhaften Vertrauens- und Bestandsschutz einzuräumen; dieser dauerhafte Vertrauens- und Bestandsschutz wäre nicht gegeben, wenn für den hier in Rede stehenden Personenkreis vom ersten Arbeitgeberwechsel an zukünftig die höhere allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten sollte.

Eigentlich müsste die AOK also hier aufgeben. Vielleicht hofft sie ja
ein paar uninformierte Arbeitnehmer zu finden und das dann
schleichend voranzutreiben.

MFG, Trobi

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