Ich habe eine GmbH und berate Unternehmen in Personalfragen. Bei der Rechungstellung bei Kummunen habe ich probleme mit der Rechungstellung. Diese Kunden sagen die sind von der UST befreit und brauchen die 19% nicht bezahlen.
Ich kann diese doch nicht einfach von der Rechung weglassen oder? Gibt es da ein Feld bei der UST-Voranmeldung für dieen Fall?
ich bin kein Experte in solchen Sachen und weiss auch nicht wie du auf mich kommst. In solchen Sachen sollte dir jedoch dein Steuerberater kurze Hilfestellung geben können, notfalls direkt beim FA fragen.
wenn Du nicht als Kleinunternehmer von die Umsatzsteuer befreit bist, dann bist Du verpflichtet die Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen, egal ob der Rechnungsempfänger ein Unternehmer, eine Privatperson oder eine öffentliche Körperschaft ist.
Du mußt in diesem Falle gar nichts machen! Du bist eine GmbH und bist somit Umsatzsteuerpflichtig und mußt diese auch in Deinen Rechnungen ausweisen!
Ich habe mich mal ein bisschen schlau gemacht und habe zu Deinem Fall ein paar Antworten gefunden:
Firmen, die in der Regel für das Gemeinwohl tätig sind, sind von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, sie brauchen bei Rechnungen, die sie selber erstellen, weder die Mehrwertsteuer ausweisen noch diese an das Finanzamt abführen. Bei diesen Gesellschaften ist es aber auch so, dass sie die Vorsteuer aus bei sich eingegangenen Rechnungen nicht geltend machen können! Meine Quelle (bei akademie.de) sagte aber auch, dass solche Unternehmen gerne versuchen, ihre Eingangsrechnungen ohne Umsatzsteuer zu erhalten, weil es für sie dann entsprechend günstiger ist.
Du mußt an Deiner Rechnungsstellung absolut nichts ändern. Du weist darauf hin, dass Du nicht Umsatzsteuerbefreit bist und die Empfänger sich gegebenenfalls die Vorsteuer beim Finanzamt wiederholen müssen (was in der Regel aber nicht geht).
Es tut mir sehr leid aber in diesen dingen lass ich alles andere machen , davon habe ich garkeine Ahnung.
Schade ich hätte gern weitergeholfen
Liebe grüße Tine