VSt bei Abzugsbeschränkung des häusl.Arbeitszimmer

Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:
Wenn eine Person neben seinem Hauptberuf ein Gewerbe betreibt und demnach der Abzugsbeschränkung der § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und § 9 Abs. 5 EStG unterliegt, kann die Vorsteuer (z.B. für Renovierungs-/Umbaukosten des Arbeitszimmers) voll oder auch nur anteilig geltend gemacht werden?

Lt. § 15 (1a) UStG ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen.

Das bedeutet, auch wenn einkommensteuerlich keine Betriebsausgaben vorliegen, kann ein Vorsteuerabzug erfolgen.