Hallo ihr Lieben,
ich benötige dringend eure Hilfe. Folgender Fall:
Der Beklagte erscheint nicht zum Termin, es ergeht auf Antrag des Kläger-Vertretes VU auf Herausgabe.
Der Kläger muss aber dem Beklagten den Kaufpreis zurückerstatten. Es geht um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages. Müsste der Richter das nicht im Tenor berücksichtigen? Es hätte doch eigentlich Versäumnisurteil mit dem Tenor: … Herausgabe Zug um Zug gg. Zahlung des Kaufpreises ergehen müssen oder?
Wie kann der Beklagte dagegen vorgehen? Mit Einspruch gegen das VU oder soll er auf sein Zurückbehaltungsrecht hinweisen? Eine Widerklage wegen des Kaufpreises käme doch auch in betracht oder?
Es wäre super, wenn ihr mir auch die entsprechenden §§ nennen würdet.
Vielen DANK im Voraus.
LG