VU auf Herausgabe

Hallo ihr Lieben,

ich benötige dringend eure Hilfe. Folgender Fall:
Der Beklagte erscheint nicht zum Termin, es ergeht auf Antrag des Kläger-Vertretes VU auf Herausgabe.
Der Kläger muss aber dem Beklagten den Kaufpreis zurückerstatten. Es geht um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages. Müsste der Richter das nicht im Tenor berücksichtigen? Es hätte doch eigentlich Versäumnisurteil mit dem Tenor: … Herausgabe Zug um Zug gg. Zahlung des Kaufpreises ergehen müssen oder?
Wie kann der Beklagte dagegen vorgehen? Mit Einspruch gegen das VU oder soll er auf sein Zurückbehaltungsrecht hinweisen? Eine Widerklage wegen des Kaufpreises käme doch auch in betracht oder?
Es wäre super, wenn ihr mir auch die entsprechenden §§ nennen würdet.
Vielen DANK im Voraus.
LG

Sorry, aso, Prozessrecht ist nicht mein Ding.

Hallo aso87,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bedauerlicherweise kenne ich den Sachverhalt nicht, zudem befindet sich die Angelegenheit in gerichtlicher Klärung. Daher kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Ich schlage vor, dass Sie sich mit dieser Frage an einen Rechtsanwalt oder an Ihre für Sie zuständige Verbraucherzentrale wenden.

Sorry, dass ich hier nicht helfen kann.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo aso87,

leider erst jetzt, (war seit Freitag unterwegs) und ebenfalls leider, muss ich mich hier ausklinken. Das ist mir zu speziell. Tut mir leid.

Gruß Fini2012

Eine Rückabwicklung ist nach Paragraph 437 BGB zulässig.