Eine Pauschalreise in die Türkei mit einem Gesamtpreis wurde gebucht. Der Rückflug mit einer türkischen Fluggesellschaft wurde wegen der Aschewolke storniert. Die Mehrkosten wurden zunächst vom Reiseveranstalter übernommen - mit dem Hinweis, dass sie sich vorbehalten, die Hotelkosten ab der zweiten zusätzlichen Nacht an die Kunden weiterzubelasten. Der Reisevertrag wurde NICHT gekündigt.
Nun erhält der Kunde eine Rechnung, in der mit Hinweis auf §651j Abs. 2 BGB folgende Kosten in Rechnung gestellt werden:
- Die Hälfte der Kosten Ersatzrückbeförderung minus Kosten des ursprünglich gebuchten Fluges. Der Preis der Ersatzrückbeförderung beträgt das 3,5fache des ursprünglichen Preises.
Der Rückflug erfolgte übrigens mit der gleichen Fluggesellschaft wie ursprünglich geplant.
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten ab der zweiten Nacht.
Meine Fragen:
- Wie sollte man in so einem Fall vorgehen? Gar nicht reagieren? Widersprechen? Zahlen? Teilweise zahlen?
- Muss rechtlich gesehen nicht kostenlos auf einen späteren Flug umgebucht werden?
- Müssen die zusätzlichen Hotelkosten vom Kunden übernommen werden, wenn der Reisevertrag nicht gekündigt wurde?
Vielen Dank im voraus.