Ich bin Dolmetscherin und für eine Veranstaltung Ende dieser Woche gebucht. Der Veranstalter hat die Konferenz abgesagt, weil er befürchtet, dass Besucher aus dem Ausland nicht einfliegen können wegen der Vulkanwolke. Er verweigert die Zahlung meines Honorars, weil er sich auf höhere Gewalt beruft. Ist das rechtens? Im Vertrag ist übrigens eine Stornoregelung, jedoch keine Klausel bzgl. Höhere Gewalt.
Vermutlich kommt er damit durch, aber ich kann dir da keine genaueren Informationen geben. Bitte frage einen anderen Experten! Danke und Grüße aus Remseck
Matthias Schlieter
Danke!
Vermutlich kommt er damit durch, aber ich kann dir da keine
genaueren Informationen geben. Bitte frage einen anderen
Experten! Danke und Grüße aus RemseckMatthias Schlieter
Hallo,
ich bin keine Juristin, sondern als Copywriterin selbst nur eventuell von solchen Vorkommnissen betroffen. Nach meiner Einschätzung kommt es darauf an, was in der Storno-Regelung drinsteht.
Wenn Ihnen in dieser ein Ausfallhonorar zusteht und die Regelung nicht Ausnahmen zuläßt wie zum Beispiel höhere Gewahlt, meine ich, daß Ihnen ein Ausfallhonorar gezahlt werden muß.Ich weiß aber nicht, ob Höhere Gewalt grundsätzlich alle vertraglichen Regelungen außer Kraft setzt. Sicher ist es besser, einen Juristen zu fragen.
Alles Gute und mehr Glück beim nächsten Auftrag.
Hallo Marianne,
da ich als Hausfrau seit vielen Jahren von der rechtlichen Seite rund um Veranstaltungen wenig Kenntnis habe, kann ich dir da leider nicht raten oder weiter helfen, mir fällt auch niemand aus dem Bekanntenkreis ein,tut mir leid!
Gruß Radobeate
Hallo Marianne,
in diesem Fall muss ich Dich an einen RA verweisen. Hoffe aber, dass sich die Angelegenheit bis Mitte dieser Woche wieder in Luft auflöst.
Gruß Christian
Ich bin Dolmetscherin und für eine Veranstaltung Ende dieser
Woche gebucht. Der Veranstalter hat die Konferenz abgesagt,
weil er befürchtet, dass Besucher aus dem Ausland nicht
einfliegen können wegen der Vulkanwolke. Er verweigert die
Zahlung meines Honorars, weil er sich auf höhere Gewalt
beruft. Ist das rechtens? Im Vertrag ist übrigens eine
Stornoregelung, jedoch keine Klausel bzgl. Höhere
Gewalt.
Hallo,
ich bin der Meinung, was sich jetzt auch herausgestellt hat: Viel heisse Luft !
Jedenfalls würde ich dem Veranstalter, darauf kommt es auch an wann er Sie engagiert hat, aufzufordern, ihr Honorar zu zahlen.
Oder kennen Sie als wahrscheinlich freiberuflich tätige Übersetzerin, Arbeitaufträge, in denen etwas von "höherer Gewalt nach dem 3. *** Sternchen steht ?
Wenn es regnet, muss man sich entsprechend anziehen,
genau so ist es meiner Meinung nach mit dem Veranstalter, der zumindest versucht haben müsste, die
Teilnehmer einzeln abzufragen, ob ein Kommen via Flugzeug oder mit anderen Verkehrsmitteln möglich ist.
Ich kann hier nicht mehr sagen, da ich ja nicht weiss von wo die Teilnehmer anreisen.
Versuchen Sie es zuerst mal mit einer Kulanzregelung
bzg. ihres Honorars, spätestens dann wird sich herausstellen, wie der Gute reagiert und in diese Kerbe muss man schlagen-und sei es mit dem Arbeitsgericht oder einer Klage.
Schließlich hätten Sie ja in der verlorenen Zeit als Dolmetscherin anderweitig Geld verdienen können .
Grüße
H. R. Herrmann