Hallo, ich bräuchte da mal ein paar Auskünfte zum Verständnis bzgl. des neuen VVG (speziell Vermittlerhaftung).
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In welchen Situationen haftet der Vermittler bzw. was muss geschehen sein?
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Können Verträge für ungültig erklärt bzw. rückabgewickelt werden? Wenn ja, was müsste ein Vermittler verbockt haben?
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Unterliegt der Abschluss eines Altersvorsorgevertrages (z.B. Riester) dem VVG?
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Wie könnte man beweisen, dass Unterlagen vom Vermittler nie an den Versicherungsnehmer ausgehändigt wurden?
Vielen Dank!
- In welchen Situationen haftet der Vermittler
Immer, wenn er einen Fehler macht.
bzw. was muss geschehen sein?
Er muß etwas Falsches gesagt haben oder einen Fehler gemacht haben.
- Können Verträge für ungültig erklärt bzw. rückabgewickelt werden?
Das wird schwierig, aber man kann den Vermittler für Vermögensschäden haftbar machen.
- Unterliegt der Abschluss eines Altersvorsorgevertrages (z.B.Riester) dem VVG?
Natürlich.
- Wie könnte man beweisen, dass Unterlagen vom Vermittler nie
an den Versicherungsnehmer ausgehändigt wurden?
Es liegt in der Natur der Sache, dass man etwas, das nicht passiert ist, nicht beweisen kann.
Danke für die schnelle Antwort!
Ich hätte trotzdem noch ein paar Nachfragen zum Verständnis:
Gesetzt den Fall, es stellt sich heraus, dass der Vermittler keine Zulassung für etwaige Vermittlungen hatte… Ist dann der Vertrag nichtig bzw. was macht man dann in solch einem Fall?
Eine fehlerhafte Beratung und den Nichterhalt von Unterlagen nachzuweisen, stellt sich ja nun mal als schwierig dar. Würde es hierzu ausreichen, wenn ein Geschädigter einen Zeugen vorweisen kann bzw. es mehrere nichtmiteinander bekannte Geschädigte gibt, denen ähnliches passiert ist?
Gesetzt den Fall, es stellt sich heraus, dass der Vermittler
keine Zulassung für etwaige Vermittlungen hatte… Ist dann
der Vertrag nichtig bzw.
Ich bin kein Jursi, aber ich würde sagen, nicht automatisch. Der Vermittler dürfte in diesem Fall ein größeres Problem haben, wenn dieses Verhalten publik gemacht würde.
was macht man dann in solch einem Fall?
Das hängt davon ab, was erreicht werden soll. Wennd er Vertrag auf Gedeih und Verderb rückabgewickelt werden soll, sollte man sich an einen Anwalt wenden, der das bei der Versciehrung durchsetzt.
Eine fehlerhafte Beratung und den Nichterhalt von Unterlagen
nachzuweisen, stellt sich ja nun mal als schwierig dar. Würde
es hierzu ausreichen, wenn ein Geschädigter einen Zeugen
vorweisen kann bzw. es mehrere nichtmiteinander bekannte
Geschädigte gibt, denen ähnliches passiert ist?
Diese Frage muß ein Richter beantworten. Stell sie mal ins Rechtsbrett.
Erst mal ist auch relevant, wann denn der Abschluss war.
Ab 12.5.07 (=>VersVermV)
Ab 1.1.08 (=>VVG)