VVV konfused

Folgender Fall:

Wir betrachten ein Makler.
Er hat einen Neukunden!
Der bringt natürlich Altverträge mit!
Ein Altvertrag (Hundehaftpflicht )ist über ein Maklerpool abgeschlossen.
Der Makler hat keine Vermittlernummer für den Pool.
Die Neukundin hat zwei Hunde, aber nur einen versichert. (Bei dem Maklerpool).
Der Makler überzeugt die Kundin, den zweiten Hund auch zuversichern.

Der Makler faxt dem Maklerpool, den zweiten Köter in die Police mitaufzunehmen.
(Snoopy, kein Kampfhund, etc). Maklerauftrag anbei.

Der Maklerpool verneint das Anliegen!
Er verweißt darauf, dass er seit dem 22.Mai solche Anliegen nicht entsprechen kann, solange ich keine Vermittlernummer habe bzw. Sie mich nicht entsprechend VVV kontrolliert haben.

Ist das richtig?!
Schließlich ist er und will auch kein Vermittler des Maklerpools sein.
Schließlich will er keine Neuverträge für den Kunden einrichten, sondern bestehende Verträge abändern und eventuelle Schadenbetreuung leisten.
Er VERMITTLElt ALSO NICHT FÜR DEN MAKLERPOOL.

Im Umkehrschluss bedeutet deren Aussage doch, dass er keine einzige Willenserklärung gegenüber Gesellschaften (Versicherung-Maklerpools) abgeben darf, zudem er keine offizielle Vertragsbeziehung/Vermittlernummer hat.
Altverträge sind also nicht mehr zubetreuen.

Aus gutem Grund möchte er für einige Gesellschaften nicht vermitteln.

Mal ganz ohne Maklerpools gedacht:
Wenn der Makler auf einen Haftpflichtvertrag der Capitol AG trifft, dann darf der Makler den Vertrag nicht um ein zusätzliches Risiko erweitern?! Darf er den bei Hausrat eine neue Anschrift mitteilen, die Senkung der Versicherungssumme verlangen oder den Wechsel von Basis auf den Comfort-Tarif verlangen. Er will auch nicht der Vermittler de Capitol sein. Er will auch nicht zu 100% der Gesellschaften und zu 100% der Maklerpools Vermittlernummern haben. Er will aber Altverträge aller Gesellschaften durch Willenserklärungen nebst Maklerauftrag „betreuen“ können.

So, eure Meinung bitte. Danke im Voraus

immer wieder ärgerlich…
Makleraufträge werden regelmässig missachtet bei Gesellschaften.
Meistens geht das dann nach einigem hin und her doch irgendwann, aber viele wissen momentan einfach selber nicht mehr, was Makler darf und was nicht. Das regt mich völlig auf sowas.

Natürlich muss ab dem 22. Mai eine Haftpflicht bei jeder Anbindung nachgewiesen werden, hat aber wohl mit deinem Fall eher nichts zu tun.

Vielleicht hast du dein Anliegen nicht deutlich genug klar gemacht? Das wirds sein…
(:

Grüße
H.

Ist das richtig?!

Ja. Wenn er auftritt, muß er nachweisen können, dass er diesen Beruf überhaupt ausüben darf (Stichwort: Registrierung).

einrichten, sondern bestehende Verträge abändern und

hier: Erweitern und das reicht !

aller Gesellschaften durch Willenserklärungen nebst
Maklerauftrag „betreuen“ können.

Warum so kompliziert gedacht? Dann schreibt er eben die Wilenserklärung mit dem Namen der VN als Absender und läßt diese unterschreiben. Dann ist der Käs gegessen.

aller Gesellschaften durch Willenserklärungen nebst
Maklerauftrag „betreuen“ können.

Warum so kompliziert gedacht? Dann schreibt er eben die
Willenserklärung mit dem Namen der VN als Absender und läßt
diese unterschreiben. Dann ist der Käs gegessen.

Weil ich (dann sprech ich halt in erster Person über mich) nicht wegen jeden Popel zum Kunden fahren will/kann oder Post zum Kunden schicken will nebst Rückkuvert.

Die Kombination Faxgerät/Vollmacht macht die Sache unschlagbar schnell.
Außerdem soll der Vertrag schnellstmöglich angepasst werden. (Beispiel meine Kunde erzählt mir telefonisch, dass er vor ne Woche umgezogen ist, dann sollte es doch möglich sein, wie ich es auch gewohnt bin, QM,PLZ,VS-Erklärung sofort gen Pool zu faxen. Ist auch das erstemal, dass das nicht geklappt hat. Und dann auch noch das blöde Argument vonwegen 22.Mai) Vertragsänderungen sind auch nach dem 22.Mai ohne Vermittlernummer möglich. DER EINZIGE DER DABEI HAFTUNGSTECHNISCH SEINEN ARSCH RISKIERT BIN ICH, nicht dieser bescheuerte Pool.
Die haben meine Erklärungen nur entgegen zu nehmen, als wären es die von Kunden. UND GUT IST ES! riesenGRUMPF.
Wenn ein Anwalt mit einer Kundenvollmacht einen bestehenden Vertrag ändert, dann interessiert den Pool auch nicht die VVV.
Mitglied in diesen Poolverein muss ich nur werden, wenn ich den wirklich deren Produkte vermitteln will. Wenn ich einen Vertrag nur ändern will, dann geht es den Pool einen Dreck an, ob ich eine VermSchadHP hab oder nicht, ob ich registriert bin etc. etc. etc… Das ist dann alles mein Bier!

Die haben meine Erklärungen genau so prompt zu akzeptieren wie die Erklärungen direkt vom Kunden.

Vermittlernummer - strittig, aber nein, wenn

alle erforderlichen Nachweise vorgelgt werden! Dazu gehört die VSHV!