VW-Abgasskandal

Ich habe über meinen Anwalt eine Entschädigung erstritten. Ich muss demnächst den VW in einem Autohaus abgeben gegen Überweisung der Entschädigung. Allerdings soll ich für die Abgabe auch noch eine Aufwandsentschädigung von 150,- € zahlen. Das kann ja wohl nicht sein. Das nächste in der Liste aufgeführte Autohaus ist ca. 45 km entfernt und ich müßte jemand mit einem Auto mitnehmen, der mich wieder nach Hause fährt oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln irgendwie zurückkommen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das überhaupt rechtens? Wer hat denn hier den Aufwand?

Servus,

Merkste was?

Schöne Grüße

MM

Ich habe inzwischen vom Anwalt erfahren, dass das Prozedere von VW einfach nur missverständlich geschrieben wurde: D.h. wenn ich das Fahrzeug in ein Autohaus auf der Liste hinfahre, bekomme ich diese Aufwandsentschädigung. Es wurde in meinem Falle jetzt so geregelt, dass VW das Fahrzeug selbst bei mir abholt. Na bitte, geht doch.