VW Garantie, verlängerte Werksgarantie und Zusatzgarantie

Ich habe im September 2022 einen Gebrauchtwagen (3 Jahre alt)gekauft. Zusätzlich wurde mir eine 2 -jährige Gebrauchtwagengarantie für 495 EUR verkauft (große Autohauskette-kein Vertragshändler!). So weit, so gut. Diese wollte ich ja auch haben.

Nun war die „normale“ Inspektion fällig. Also habe ich in der Fachwerkstatt einen Termin gemacht. Dann kam die Frage, was wohl die kleine Inspektion kostet so ca.

Darauf hin erfuhr ich das auf meinem Auto eine zusätzlich damals bei Neukaufs des Wagens (also Autogebunden) schon eine 5 -jährige Werksgarantie ist. Des Weiteren eine zusätzliche Versicherung bezüglich der Inspektionen die in den nächsten 5 Jahren bzw. bis 105.000 km fällig werden.

Unter dem Strich bedeutet dies für mich, ich habe 495 EUR ausgegeben für nichts. Da beide zusätzlichen Garantien bis 7/2024 laufen.

Ich fühle mich nun vom verkaufenden Autohaus über den Tisch gezogen.

Es stellt sich für mich die Frage, hätte das verkaufende Autohaus nicht Bescheid wissen müssen und mir somit die „Anschlussgarantie“ gar nicht erst anbieten dürfen.

Wie ist hier die Rechtslage?

Ich habe bisher das Autohaus noch nicht darüber informiert.

Ich wäre sehr überrascht, wenn die [Neuwagengarantie](file:///C:/Users/email/Downloads/2021-09__Neuwagengarantie-Bedingungen_der_Volkswagen_AG_im_Markt_Deutschland.pdf) auch die Inspektionen der ersten Jahre abdeckte. Die Inspektionen gem. „Heft“ sind vielmehr Voraussetzung dafür, dass die Werksgarantie in Anspruch genommen werden kann.

Als markenfremder Händler vielleicht nicht.Offenbar waren ja keine schriftlichen Unterlagen bei dem Wagen dabei, denn auch dir es doch erst später aufgefallen dass eine noch laufende fahrzeuggebunden Garantie über den Hersteller besteht. Die Markenwerkstatt bei der Inspektion hat das gleich erkannt.
Die neuen Zusatzversicherung anzubieten ist nicht strafbar,denn es liegt doch an Dir zu prüfen ob du die überhaupt brauchst.

Versuche dich gütlich mit dem Händler bzw. der vermittelten Versicherung zu einigen und die VS zu kündigen oder zumindest zu verkürzen. Wenn du Geld für einen Anwalt investieren willst oder gar eine Rechtsschutz-VS hast, dann lass dich beraten, ob ein Widerruf wegen falscher Grundlage möglich wäre- und vor allem erfolgversprechend !

MfG
duck313

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das leuchtet mir ein.
Eine RS besteht. Ich werde schauen was ich mache.

Vielen Dank für die Antwort.
Das Auto hat eine Wersgarantieverlängerung, eine zusätzliche Inspektionsversicherung und nun noch meine gekaufte, zusätzliche Versicherung.
Also mehr als „!Versichern“ geht bei diesem Auto nicht. :frowning:

Ist vielleicht die Info, es war ein Leasingwagen, hier ein Argument?
Da müssen doch alle Papiere mit übergeben werden, oder?

Also ein Service-Leasing bei der VW Leasing, für das Du monatlich bezahlt hast, oder?

Nein, ich habe ihn ganz normal als Gebrauchtwagen gekauft. Nur eben eine zusätzliche Garantie dazu.
Ich weiß nur, es war die 3 Jahre ein Leasingwagen. Da musste der Brief erst angefordert werden.

Das, was Du als Inspektionsgarantie bezeichnest, dürfte das VW Service Leasing sein. Das ist nicht mit dem normalen Leasing zu verwechseln, mit dem man quasi das Auto bezahlt. Das Service Leasing hat im allgemeinen eine Laufzeit von 24 oder 36 Euro und kostet (je nach Modell) monatlich zwischen 15 und 40 Euro. Mit diesem Leasing sind dann die turnusmäßigen Inspektionen nebst regelmäßig zu ersetzenden Verbrauchsmaterialien wie Filter, Öl, Bremsflüssigkeit usw. abgegolten.

Das ist genau das, wohin man kommt, wenn man nach „VW Inspektionsversicherung“ sucht und was VW selber auch als VW Inspektionspaket bezeichnet:
Wartung & Inspektion für VW Pkw - jetzt Kosten berechnen (vwfs.de)

Danke :slight_smile:Ich weiß nicht genau, wie es heißt.
Ich weiß nur, ich muss bis 9/2024 oder 105.000 km keine Inspektionen bezahlen.

Ich bin da auch nicht ganz sicher, aber die Händler haben inzwischen ja alle Zugriff auf die bei VW geführten Daten bzgl. Ausstattung, Inspektionen, Reparaturen usw. Ich bin mir eigentlich recht sicher, dass da auch von VW abgegebene Garantien aufgeführt sind.

So sehe ich das auch. Zumal ich mir auch nicht sicher bin, ob die beiden Garantien wirklich die gleichen Schäden unter den gleichen Bedingungen abdecken.

Danke :slight_smile:
Laut Fachhändler sind die Garantien deckungsgleich.
Allerdings nimmt jeder VW Händler, die VW eigene Garantie, da sie da wissen, sie bekommen ohne Probleme ihr Geld. Was bei manch anderen zusätzlichen wohl nicht der Fall ist.
Außerdem war das Auto mit Ausstattungsmerkmalen laut Verkaufsschild ausgestattet, welche es gar nicht hatte. Bspw.: Apple Care Play.
Dies ist zwar dafür vorgesehen, aber die Installation war nicht erfolgt. Das Autohaus hat dann im nachhinein diese Kosten noch übernommen.

Es ist irgend wie verflixt, auf welche Daten die Zugriff haben und eben auch nicht.