VW-Leistungen

Hallo Forum,

ich habe eine Bausparverstrag in den meine Vermögenswirksamen Leistungen fließen. Welche Möglichkeiten gibt es noch bzw. was kann man noch als Anlageform für die VW-Leistungen empfehlen ? Meine Frau bekommt demnächst VWL. Sie kann doch sicherlich das geld direkt in meinen (also unseren) Bausparvertrag einbezahlen. Macht so was Sinn. Oder sollte jeder seine eigene Anlage wählen.
Bernd

Hallo, es stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl.
Die wohl gängigsten sind Bausparverträge und Aktienfonds.
Der Grund: Diese Sparformen werden vom Staat gefördert. Und das sogar doppelt, wenn man beide Förderungen – Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie – voll ausnutzt. Wer auf die Sparzulage verzichtet oder ohnehin keinen Anspruch darauf hat, kann ebensogut eine Lebensversicherung abschließen oder sich bei Banken und Sparkassen nach geeigneten Sparverträgen erkundigen.

Die Sparzulage muss der Anleger jedes Jahr beim Finanzamt beantragen. Nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren überweist das Finanzamt schließlich die Zulage auf das Anlagekonto.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat bekommen Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17 900 Euro liegt. Für Ehepaare liegt die Obergrenze bei 35 800 Euro.
Der Staat zahlt für Sparleistungen bis maximal 400 Euro pro Jahr, wenn mit Fonds gespart wird. Arbeitnehmer in den alten Bundesländern erhalten 18 Prozent Prämie. Wer in den neuen Ländern seinen Hauptwohnsitz hat, und noch im Jahr 2004 abschließt kann sich sogar über 22 Prozent Zulage freuen.

Bei Bausparverträgen schießt der Staat gleich zwei Förderungen zu: Zum einen gibt es auf die jährliche Sparleistung von maximal 512 Euro (Ehepaare 1024 Euro) eine 8,8-prozentige Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 25 600 Euro (für Paare 51200 Euro) nicht übersteigen. Als zweite Finanzspritze kommt die Arbeitnehmersparzulage ins Spiel. Auf bis zu 470 Euro kann die Zulage von neun Prozent beantragt werden.

Deine Frau kann in Deinen Bausparvertrag sparen oder eine eigene Anlage tätigen. Das kommt auch ein wenig darauf an was ihr als Ziel verfolgt. Steht der Erwerb oder die Entschuldung von Wohneigentum im Vordergrund dann kann man den Bausparvertrag empfehlen ( Bausparsumme prüfen, kann empfehlenswert sein diese anzupassen ). Wenn Ihr die Grenzen für die Sparzulage nicht erfüllt aber noch im Rahmen der Wohnungsbauprämie liegt könnt Ihr die Wohnungsbauprämie für die VWL-Einzahlungen beantragen ( 8,8 % ).

Erfüllt Ihr die entsprechenden Einkommensgrenzen ist eine Anlage in Fonds wegen der höheren Förderung ( 18/22 % ) ggf. interessanter,
muss dann eben zu eurem Risikoprofil passen.

Lebensversicherung ( Mindestlaufzeit 12 Jahre ) oder Banksparplan sind für die meisten Anleger eher zweite Wahl. Das liegt zum einen an den mageren Renditen und natürlich an der fehlenden Förderung. Die LV ist
auch länger gebunden da aus heutiger Sicht eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren nötig ist um die Ablaufleistung steuerfrei zu kassieren. Das ganze ( steuerfrei nach 12 Jahren ) geht ab 2005 nicht mehr ( Alterseinkünftegesetz ).

MfG

Falk

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