VW Radio getauscht, läuft nicht, rechnung zahlen?

Hi, ich habe mir im Januar diesen Jahres den neuen VW Polo gekauft, leider war in dem original vw radio kein ipod anschluss vorhanden. Also hat mir der händler ein radio empfohlen, welches ich gekauft habe, und eine auf VW spezialisierte Werkstatt mit der er oft zusammenarbeitet für den Einbau. Das Radio hat 150 Euro gekostet, der Einbau sollte 130 Euro kosten. Als das Radio endlich drin war trat das 1. Problem auf, es würde ein Teil fehlen mit dem das Radio direkt bei Motor anlassen angeht. Dieses Teil wäre allerdings nohc nicht auf dem Markt, weil der Wagen zu neu wäre. Also habe ich bis jetzt, Juni (also fast 5!!! Monate) auf diesen blöden Stecker gewartet. Beim Einbau stellte sich dann heraus, das der Stecker nicht passt!!! Grrrr!!! Dann musste ich wieder zur Werkstatt und mir wurde ein Kabel vom Zündschloss zum Radio gezogen. Jetzt geht das Radio beim Starten des Wagen an. Leider funktioniert die Radio Funktion des Radios nicht. Im Hintergrund ist eine Art Rauschen und Knistern zu hören. Der Werkstatt Mensch hat 3 verschiedene Radios angeschlossen (verschiedene Hersteller), leider trat das Problem bei allen auf. Die Kabel hat er mehrfach geprüft und laut messwerten müsste es lt ihm funktionieren. Daher liege es angeblich am Auto!!Er hat mir jetzt „netterweise“ angeboten mir aus Kulanz das ursprüngliche Original Radio wieder einzubauen. Womit dann das ganze Theater umsonst war…! Die Radioeinbau - Rechnung über 130 Euro will er mir jett per Post zuschicken…! Aber, muss ich die bezahlen??? Das Radio läuft schließlich nicht!! Gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung??? Wäre sehr Dankbar für eine Antwort! Bin wegen der ganzen Sache total sauer und genervt!! Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt, und somit darf meine Meinung auch so nicht gewertet werden, aber:

Im allgemeinen ist das so: Man „bestellt“ eine Leistung, erhält diese, und bezahlt dann.

Wenn das Radio nicht funktioniert, ist der Vertrag m.E. auch nicht erfüllt, somit kann keine Leistung berechnet werden.

Soweit MEINE Auffassung.

Die Auffassung der Werkstatt wird folgende sein: Wir können nichts dafür, das das Radio, welches Sie uns angeliefert haben, nicht funktioniert. Wir haben den Einbau geleistet und möchten diese Leistung auch bezahlt haben. Das ist auch Richtig.

Bleibt die Frage: Warum stört das Radio? Wenn das Original-Radio NICHT stört, dann kann es ja eigentlich nicht am Auto liegen.

Handelt es sich bei dem Radio um ein Markengerät? Bei Kaufhaus-Billig-Geräten hat man oft diese Störgeräuscht, weil die Geräte eine mangelhafte Eigenentstörung hat.

Kann man der Werkstatt nachweisen, das es sich um einen Einbaufehler handelt, dann ist die Sache klar. Ist natürlich nicht nur schwierig, sondern kostet auch wieder.

Einfacher wäre es gewesen, wenn du das Radio von der gleichen Firma gekauft hättest, die es auch eingebaut hat. Dann wäre nach meiner Meinung der Fall klar: Eingebaut, nicht funktioniert, nichts bezahlen.

So ist es schwierig…

MfG

Hallo bitte entschuldigen sie die lange Wartezeit für die Antwort ich befand mich im Urlaub, also es ist so, die Rechnung muss und muss nicht bezahlt werden da es sich um einen fachhändler handelt, muss dieser eine ordnungsgemäße Montage gewährleisten in dem Moment in dem er den Auftrag annimmt, wenn der Auftrag wie in ihrem fall mit Fehlern oder Mängeln verbunden ist, hat die Werkstatt ihren „Job“ nicht erfüllt, das sowas beim Auto liegt ist kompletter Blödsinn…evtl. liegt es an der mangelnden Ausbildung des Monteurs…
auch ist mir neu, das es hierfür evtl. spezielle Stecker gibt… kann aber sein. ich an ihrer Stelle würde mich an eine andere Werkstatt wenden um eine Diagnose zu bekommen und eine zweite Meinung. sollte dabei rauskommen, bieten sie der Werkstatt an, das sie die Rechnung bei Erfüllung der Leistung bezahlen bis dahin sollten sie um sich ärger zu ersparen ca. 30% bezahlen, damit bringen sie die Werkstatt in Verzug der leistungserfüllung.
da die Werkstatt eine Leistung erbracht haben müssen sie bezahlen solange die Leistung nicht vollständig erbracht ist allerdings nicht ganz…daher ca. 30 % überweisen und Nachbessrung anfordern.
sollte nach 2 nachbesserungsversuchen keine Lösung austun, gehen sie zu einem anderen Händler lassen das richten und schicken die Rechnung an die bisherige Werkstatt oder Monteur, dieser muss diese dann begleiche sogenannte nachbesserungspflicht.
ich hoffe ich konnte helfen bei fragen mailen sie lg