VW steht nicht zu Garantieversprechen!

Wegen eines Lackschadens beim Golf V bei 40000 km nach 2 ½ Jahren hat VW die dreijährige Garantie einfach abgelehnt mit der Begründung, das Auto sei der Fa. Stietenroth verbilligt ausgeliefert worden. Stietenroth verdummt den Käufer mit einer, eigentlich unnötigen Garantie, die Lackschäden ausschließt. Die Reparatur gemäß GVO von einer Fremdfirma wurde von der Kulanzabteilung bei VW nicht anerkannt, weil eine Fremdfirma tätig geworden war. Ohne Rechtsschutz ist bei den trickreichen VW-Managern nichts zu machen. Sie lehnen einfach ab.
Der Hersteller darf also nach der neuen GVO (http://www2.kfzweb.at/all/recht/LeitfadenKOM.pdf)
zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen
nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen.

Moien

Tja… hast du nun eine „Garantiekarte“ von VW oder nur die des Autohauses ?

Es hört sich so an, als wenn du keine VW-Garantie hast… dann kann VW selbst entscheiden (Kulanzregelung) ob sie dir was ersetzen wollen oder nicht.
Nach der anderen Garantie hast du keine Ansprüche…

Im Endeffekt musst du bei solchen Fällen immer an die Reihenfolge denken:

  1. Kulanzantrag stellen und dann erst Antwort abwarten.
    WENN die Kosten übernommen werden sollen, kann der Hersteller entscheiden wo die Reparatur durchgeführt werden soll.

Gruß
BJ