VWL bei Steuererklärung vergessen!

Hallo, was passier denn, wenn man bei seiner ersten Steuererklärungvergisst die VL Anlage mitzureichen? Man könnte es theoretisch nachreichen,ja. Aber man müsste ja was zurückzahlen. Was würde passieren wenn man es nicht macht? Können die das herausbekommen? Danke schon mal für die Hilfe. Gruß Talia

Aber man müsste ja was zurückzahlen.

???

Hallo,

Vermögenswirksame Leistungen zurückzahlen müssen? Auf Grund der Anlage VL? Bitte erkläre das, mir fällt grad nicht ein, wie das gehen können soll.

LG,
Markus

Also, 1. Steuererklärung überhaupt…allein…ohne Hilfe…dabei vergessen das VL Formular (auszufüllen und) miteinzureichen! Könnte VL nachreichen…ja, aber da müsste man denen ja wieder was zurückzahlen von dem Geld was nach der Steuererklärung erstattet wurde…oder? Könnten die dahinterkommen das man VL bezieht? Hoffe das nun alles verständlich ist… :smile:

Hallo,

da gibt´s nicht zurückzuzahlen bei VWL.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zu den VWL ist steuerfrei.

Wenn überhaupt besteht ein Anspruch auf eine Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt und wenn die Anlage VL nicht vorgelegt wird, verschenkt man diesen Anspruch.

Also diese Anlage VL dem Finanzamt nachreichen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Auf Grund der Anlage VL erhält der Arbeitnehmer, sofern die Kriterien wie z.B. Einkommensgrenze erfüllt sind, vom Staat Arbeitnehmersparzulage. Das ein Steuerpflichtiger auf Grund dieser Anlage etwas zurückzahlen muß, kanns nicht geben (zumindest wüßte ich grade nicht wie).
Einzige Möglichkeit: Das Arbeitsverhältnis, aus dem die vermögenwirksamen Leistungen gezahlt werden, ist ein „schwarzes“. Und Vermlgenswirksame Leistungen bei Schwarzarbeit habe ich auch noch nie erlebt :wink:
Die Zinsen, die aus der Anlage der VL entstehen, sind für das Finanzamt auch jederzeit leicht ermittelbar, sodass aus der Nachreichung der Anlage VL (ist problemlos möglich) dem Stpfl keine Nachteile entstehen können, höchstens ein Vorteil, nämlich die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage.

LG,
Markus

Hallo,

da gibt´s nicht zurückzuzahlen bei VWL.
Der Zuschuss des Arbeitgebers zu den VWL ist steuerfrei.

Hallo Lawrence, ich dachte immer die VL werden auf das Brutto gerechnet und müssen somit versteuert werden? Bin da sogar ziemlich sicher, daher verstehe ich deine Aussage nicht.

Gruß
Granini

Hallo Granini,

ja, du hast Recht, habe mich da etwas ungenau ausgedrückt.
Wollte nur zu verstehen geben, dass aufgrund der Abgabe einer Anlage VL keine Steuernachzahlungen an das Finanzamt zu erwarten sind und dass die VWL durch die elektronische Lohnsteuerbescheinigung schon bekannt sind.

Gruß
Lawrence

Ok alles klar, wollte dich auch nicht verbessern oder so, bin da eben selber nicht immer 100%ig fit in der Materie, deshalb meine Nachfrage. :smile:

Gruß

und dass die VWL durch die elektronische
Lohnsteuerbescheinigung schon bekannt sind.

Äh nein, VWL tauchen auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht auf.

Hi,

äh nein, das meinte ich auch nicht, sondern dass der versteuerte Zuschuss des Arbeitgebers im Bruttoarbeitslohn schon drin ist.

Ich muss lernen mich klarer auszudrücken.

Gruß
Lawrence