VwL gebunden durch den AG?

Liebe Wissenden,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Brett gelandet.

Gesetzt der Fall, dass ein aktueller VwL Vertrag ausläuft (Bausparvertrag, Fonds, was auch immer):

Dürfte der AG sich weigern, auf einen neuen (vielleicht anderen) externen Vertrag zu überweisen und könnte er vorschreiben, die VwL nur in Form der betrieblichen Altersvorsorge anzulegen?

vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

Gruß
Jana

Guten Tag.

Dürfte der AG sich weigern, auf einen neuen (vielleicht
anderen) externen Vertrag zu überweisen und könnte er
vorschreiben, die VwL nur in Form der betrieblichen
Altersvorsorge anzulegen?

Das hinge u.a. davon ab, welcher Form die vwL ist: Es gibt freiwillige Leistungen, tariflich festgelegte Leistungen und die Anteile, die der Arbeitnehmer ganz allein bestreitet. Bei letzteren liegt die Verfügungsgewalt natürlich immer komplett beim Arbeitnehmer - allerdings wird man, wenn dem nicht entsprechende Dinge, wie z.B. hinwiedewhiskyrum tarifliche Regelungen, entgegenstehen, den AG nicht zwingen können, außer dem normalen Entgeltkonto noch irgendwelche anderen Konten zu bedienen, es sei denn, es handelt sich um den Fall des §3(2) VermBG.

Bei den anderen beiden Arten müsste man schon die tarifliche, einzelvertragliche oder *PENG* Regelung wissen, auf die man sich bezieht.

Also etwas mehr Input bitte.

GEK

Hallo nochmals,

Also etwas mehr Input bitte

Sorry, ist so gar nicht mein Thema, aber ich versuch´s…

Grundsätzlich geht es um den AG-Teil der vwL.

In einem Tarifvertrag wurde verfügt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt der bisherige Anspruch auf vwL ersetzt wird durch einen Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe der bisherigen „freien“ vwL.
(Können die einfach einen gesetzlichen Anspruch ersetzen??)

Diese Entgeltumwandlung fließt ein in eine Rentenvorsorge, es gibt auch Bonbons obendrauf, aber darum geht´s ja nicht. So lange der alte, externe Vertrag liefe (der vor der tarifl. Vereinbarung abgeschlossen wurde) würde dieser bedient, sobald dieser ausliefe, sei man verpflichtet, die AG-vwL in die Rentenvorsorge einzubringen.

Ich frage mich einfach, ob es rechtens ist, durch den Abschluss eines Tarifvertrages die Verwendung der vwL einzuschränken bzw einfach zu erklären „das sind jetzt keine vwL mehr, das nennen wir jetzt einfach anders und daher kommt das nun in den und den großen Rentenpott x und keine Widerrede“.

Ich habe die vwL bis jetzt als jedem AN gesetzlich zustehend betrachtet und dachte, somit sei es sei jedem AN überlassen, wie er diese anlegt. Und genau das ist die Frage…

viele Grüße
Jana

Hallo,

Grundsätzlich geht es um den AG-Teil der vwL.

VWL sind m.E. immer AG-Anteil.

In einem Tarifvertrag wurde verfügt, dass ab einem bestimmten
Zeitpunkt der bisherige Anspruch auf vwL ersetzt wird durch
einen Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe der bisherigen „freien“
vwL.
(Können die einfach einen gesetzlichen Anspruch ersetzen??)

Das war kein gesetzlicher, sondern ein tarifvertraglich vereinbarter Anspruch. Also konnte er auch verändert werden.

Diese Entgeltumwandlung fließt ein in eine Rentenvorsorge, es
gibt auch Bonbons obendrauf, aber darum geht´s ja nicht. So
lange der alte, externe Vertrag liefe (der vor der tarifl.
Vereinbarung abgeschlossen wurde) würde dieser bedient, sobald
dieser ausliefe, sei man verpflichtet, die AG-vwL in die
Rentenvorsorge einzubringen.

Ich frage mich einfach, ob es rechtens ist, durch den
Abschluss eines Tarifvertrages die Verwendung der vwL
einzuschränken bzw einfach zu erklären „das sind jetzt keine
vwL mehr, das nennen wir jetzt einfach anders und daher kommt
das nun in den und den großen Rentenpott x und keine
Widerrede“.

Es sind immer noch VWL. Allerdings jetzt eingeschränkt dadurch, dass sie nur noch für die Altersvorsorge verwendet werden dürfen, wie es ursprünglich für die VWL wohl auch gedacht war.

Ich habe die vwL bis jetzt als jedem AN gesetzlich zustehend
betrachtet und dachte, somit sei es sei jedem AN überlassen,
wie er diese anlegt. Und genau das ist die Frage…

Wie gesagt, da gibt es Einschränkungen. „Jedem AN zustehend“ sind die VWL sowieso nicht. Manche Arbeitgeber zahlen sie freiwillig, manche aufgrund von Tarifverträgen.

Cheers, Felix

Hallo nochmal,

oke, dann war mein Denkfehler, den Anspruch als gesetzlich anzusehen.
Ich dachte immer, jeder AN habe grundsätzlich ein Recht auf vwL vom AG.

Sehe schon, wir sind einfach zu verwöhnt in unserem Tarif…

Danke für die Antwort & Gruß
Jana