Die Erklärung von DANI war zwar theoretisch halbwegs einleuchtend, noch anschaulicher wäre aber das Zahlenbeispiel komplett durchgerechnet.
Zum Verständnis: Das von W K N gebrachte Beispiel wäre dann der Fall 2) „der AG trägt die VWL allein“, oder?
Aber wenn X=2040 komplett versteuert zu Z=1283 werden (also ca. 37% Steuern weggehen) und die Z-VL, also 1283-40=1243 an den AN überwiesen werden, zahlt doch der AN implizit auch einen Teil der VL selbst, oder?
Nämlich die fehlenden 37% von den 40 also 14,8.
D.h. der AG zahlt 40, der AN 14,8. Sind insgesamt 55,8. Den Rest kassiert Vater Staat. Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ja, was für einen Unterschied machen dann die VL im Vergleich dazu, dass der AG von Haus aus 2040 Gehalt zahlen würde? Dann bekäme doch der AN genauso viel netto und müsste die VL nicht irgendwo anlegen sondern bekäme sie bar auf die Kralle.
Gibt ja auch keinen Unterschied, man könnte statt VL einfach
das Bruttogehalt erhöhen.
Habe ich auch nie verstanden, ist wahrscheinlich ein Relikt
aus einer Zeit, wo das anders gehandhabt wurde.
Ja, es ist richtig, daß es sozialversicherungs- und steuerrechtlich völlig egal ist, ob man ein Gehalt in Höhe von 2.040 Euro oder in Höhe von 2.000 Euro zzgl. 40 Euro VL bekommt.
Die vermögenswirksamen Leistungen sollen den Sparwillen der Arbeitnehmer anregen und unterstützen. Dazu gibt es vom Staat Arbeitnehmersparzulagen, sofern das zu versteuernde Einkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt (hierbei werden aber z. B. Kinderfreibeträge immer in Abzug gebracht, das zvE gemäß ESt-Bescheid ist also nicht unbedingt relevant).
Sicher ist es so, daß die VL-Beträge und der Zulagen in Relation zu den heutigen Einkommensverhältnissen nicht mehr so bedeutend sind wie sie z. B. vor 20 Jahren waren, eine Anpassung wäre angebracht.
Es ist jedoch politisch so gewollt, daß lieber die Versicherungsvermittler- und verwaltungsbranche mit längerfristigen Riester- oder ähnlichen Vorsorgeverträgen unterstützt wird, obwohl diese Verträge erwiesenermaßen grundsätzlich nicht so lukrativ wie die VL-Verträge sind (Langfristigkeit, verdeckte Kosten, geringe bis mäßige Erträge usw.).
Übrigens gab es bis ca. 1990 auch Arbeitnehmersparzulagen auf VL-Lebensversicherungen.