Hi,
ich will meine VWL (Aktienfond mit 5% Ausgabezuschlag), die seit etwa 3 Jahren laufen, evt. kündigen und in einer anderen Form weiterzahlen.
Weiss folgendes: Geld muss 7 Jahre liegen bleiben (6+1), es gibt eine Arbeitnehmerzulage, hier 20 %, die bei einer Auszahlung vor diesen 7 Jahren verloren geht.
Wie ist es, wenn ich die VWL ohne den AG-Anteil, also alleine als normalen Fond, weiterbezahle? Werden die 20 % nur auf den Teil angerechnet, der als VWL gezahlt wurde?
Grüße Alex
Hallo Alex,
Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20% ist als erstes schon einmal die Einkommensgrenze von 17.900 EUR (alleinstehende) bzw. 35.800 EUR (verheiratete).
Weitere Voraussetzung für die AN-Sparzulage ist, dass der Beitrag von deinem Arbeitgeber gezahlt wird. Ob der Arbeitgeber einen Anteil dazu gibt oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Dies bedeutet für dich:
Wenn du monatlich 40,00 EUR selbst in einen Aktienfonds einzahlst, hast du auf keinen Fall Anspruch auf die AN-Sparzulage.
Die Ansparzeit von 7 Jahren ist bei einem Investmentfonds nicht ganz richtig. Die Bindungsfrist für die Anlage von VWL in Investmentfonds endet nach 6 Jahren Einzahlungsdauer zum nächsten 01.01.
Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.
Bei weiteren individuellen Fragen stehe ich gerne per e-Mail zur Verfügung.
Gruß
Thomas Oppenhäuser
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