Mein Chef bietet in seiner Firma eine Pensionskasse an und zahlt da was zu. Was muß man dazu wissen Vor-/Nachteile, Risiken u.s.w…
Bin für alles dankbar.
Mein Chef bietet in seiner Firma eine Pensionskasse an und
zahlt da was zu. Was muß man dazu wissen Vor-/Nachteile,
Risiken u.s.w…
Bin für alles dankbar.
Hallo Christian,
erstmal ein bißchen was Grundsätzliches zur Pensionskasse. Wie Direktversicherungen sind Pensionskassen rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen.
Pensionskassen gewähren den arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Pensionskassen müssen ihr Vermögen eher konservativ anlegen. Wie bei der klassischen Direktversicherung steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber auch bei diesem Durchführungsweg nicht in den Pensions-Sicherungs-Verein einzahlen. Das bedeutet also, dass die Pensionskasse eine sichere Sache ist, hat allerdings den Nachteil, das andere Durchführungswege für betriebliche Altersvorsorge auf die Laufzeit gesehen mehr Rendite erwirtschaften werden.
Allerdings nehme ich an, da Dein Arbeitgeber eine Pensionskasse anbietet, dass Du als Arbeitnehmer daran gebunden bist.
Welche Vorteile bringt die Pensionskasse noch.
Dazu folgendes. Beiträge an einer Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, gleichgültig ob vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber finanziert, seit Anfang des Jahres 2002 gemäß § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich steuerfrei sind. Die Steuerfreiheit besteht dabei in allen Bundesländern bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbesmessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicher für Arbeiter und Angestellte - im Jahr 2003 entspricht dies einem Betrag in Höhe von 2448 Euro. Von den steuerfrei geleisteten Beiträgen müssen keine Abgaben an die Sozialversicherungen geleistet werden. Finanziert der Arbeitnehmer die Beiträge im Wege der Entgeltumwandlung, gilt dies allerdings nur bis Ende 2008.
Nimmt man diese steuerliche Förderung in Anspruch, unterliegen die ausgezahlten Leistungen im Versorgungsfall - abgesehen von bestehenden Freibeträgen - der vollen Versteuerung (so genannte nachgelagerte Besteuerung)
Vermögenswirksame Leistungen haben allerdings meines Wissens nichts mit der betrieblichen Altersvorsorge zu tun, und kann zusätzlich dazu gemacht werden. Dabei bleibt es Dir überlassen, welchen Anbieter Du wählst, und in was Deine VWL laufen sollen. Du hast die Möglichkeit zwischen Bausparvertrag und verschiedene Aktien-Investmentfonds. Durch die regelmäßigen Einzahlungen in einen Investmentfonds nutzt Du automatisch den Cost-Average-Effekt. Das bedeutet, durch monatlich gleichbleibenden Anlagebeiträgen kaufst Du bei niedrigen Anteilspreisen mehr Anteile des Aktienfonds, bei höheren Preisen dagegen weniger. So kommt in der Regel unter dem Strich ein günstigerer Einkaufspreis heraus, als wenn Du immer eine feste Anzahl von Anteilen kaufen würdest.
Zu der Pensionskasse kann Dir Dein Arbeitgeber in der Regel Informationsmaterial aushändigen, aus welchen die Vorteile für Dich hervorgehen. Viele Pensionskassen können auch korrekte Berechnungen mit einem Kosten / Nutzen effekt speziell für Dein Einkommen vorlegen.
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung,
Gruß, Micha