Lieber wer-weiss-was Experten,
wir haben in unserer Vorlesung durchgenommen,dass es 2 Möglichkeiten
gibt wie der Staat in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen kann.
Und zwar einmal ordnungspolitisch d.h. der Staat setzt gewisse
Rahmenbedingungen für Unternehmen und Haushalte, lässt den
wirtschaftlichen Akteuren ansonsten jedoch Entscheidungsfreiheiten.
Das andere wäre der Staat handelt prozesspolitisch d.h. dem Staat gefallen die Ergebnisse des Spieles der Marktkräfte nicht und
deshalb greift er direkt ins Marktgeschehen ein.
Jetzt habe ich in den alten Klausuren nachgeschaut und habe folgende
Frage gefunden: Handelt es sich bei der Ausbildungsabgabe um eine
ordnungs-oder prozesspolitische Maßnahme? Ich würde sagen, dass
das gar nicht wirklich zu trennen ist!!! Aber ich habe keine
Ahnung wie ich dran gehen würde diese Frage zu diskutieren!!
Vielen lieben Dank im Voraus Sarah Stein
Hallo,
ordnungspolitische Maßnahmen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die der Staat den Wirtschaftssubjekten vorgibt. Prozesspolitische Maßnahmen sollen die Wirtschaftssubjekte zu einem gewissen Verhalten innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen motivieren.
Wenn z.B. der Staat mit dem Handeln der Wirtschaftssubjekte nicht zufrieden ist, kann er das per Gesetz verbieten (ordnungspolitische Maßnahme) oder er kann Anreize schaffen, damit die Wirtschaftssubjekte freiwillig ihr Verhalten ändern, indem das gewünschte Verhalten gefördert (z.B. durch Steuervorteile) oder das ungewünschte sanktioniert (z.B. durch Abgaben) wird.
Grüße
Werner
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