VZ Bescheid bei nur N-Einkünften

hallo,

Frau A wundert sich etwas:

sie hat vom finanzamt einen vorauszahlungsbescheid für das jahr 2012 bekommen.

darin:

bruttoarbeitslohn (wird über klasse 1 abgerechnet) und keine weiteren einkünfte. gez. kirchensteuer und die üblichen vorsorgeaufwendungen.

finanzamt rechnet jetzt ca. 600 € als VZ für das Jahr 2012 und fordert diese.

hat schonmal jemand so einen unsinn aufm tisch gehabt?

danke

gruß inder

Hallo!
Klingt kurios. Ich denke man sollte nochmal Kontakt mit dem FA aufnehmen.

Gruß, Heiko

Hallo Inder,

die einzigen beiden Sachen die mir einfallen wären:

  1. Frau A hat einen zu hohen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte / Ersatzbescheinigung eintragen lassen
  2. Frau A hat während dem Veranlagungszeitraum nicht das ganze Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld oder andere steuerfreie Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, bezogen und dadurch am Ende des Jahres auf ihr z.v.E. mehr Steuern gezahlt als über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wurden.

MfG

Knobi90

Hallo Inder,

die einzigen beiden Sachen die mir einfallen wären:

  1. Frau A hat einen zu hohen Freibetrag auf die
    Lohnsteuerkarte / Ersatzbescheinigung eintragen lassen

gleichzeitig freibetrag und VZ, bei nur einer einkunftsart?

  1. Frau A hat während dem Veranlagungszeitraum nicht das ganze
    Jahr gearbeitet und Arbeitslosengeld oder andere steuerfreie
    Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt
    unterliegen, bezogen und dadurch am Ende des Jahres auf ihr
    z.v.E. mehr Steuern gezahlt als über die Lohnsteuerkarte
    abgerechnet wurden.

es geht um das jahr 2012…

gruß inder

Hallo Inder,

ja gleichzeitig VZ und Freibetrag geht ganz einfach z.B. Werbungskosten i.h.v. 10000 € eintragen lassen und dann nur 5000 € haben, weil Arbeitszimmer wegfällt, weil dHf wegfällt, weil Frau A die Arbeitsstätte wechselt oder vllt mal paar Einkunftsart unabhängige Faktoren wie z.B. weniger Spenden, weniger Ermäßigung nach § 35 a weniger agB´s gibt genug Gründe.

Ja das Frau A die Vorauszahlungen im Jahr 2012 leisten muss ist mehr oder weniger klar… dennoch kann das FA eventuell Lohnersatzleistungen für die VZ berücksichtigt haben die im Jahr 2012 nicht mehr geleistet werden. Somit könnte Frau A eventuell Einspruch gegen den VZBescheid erheben mit der Begründung die Berechnung der BMG für die VZ ist nicht korrekt

LG Knobi90

Hallo Inder,

Ja das Frau A die Vorauszahlungen im Jahr 2012 leisten muss
ist mehr oder weniger klar… dennoch kann das FA eventuell
Lohnersatzleistungen für die VZ berücksichtigt haben die im
Jahr 2012 nicht mehr geleistet werden.

lohnersatzleistungen werden für vorauszahlungen nicht berücksichtigt!

Somit könnte Frau A
eventuell Einspruch gegen den VZBescheid erheben mit der
Begründung die Berechnung der BMG für die VZ ist nicht korrekt

klar.

mir ging es mehr um dieses kuriosum, dass im o.g. beispielsfall eine vorauszahlung entstehen kann. da hat sich der SB beim FA mächtig was einfallen lassen müssen, dass ihm der computer überhaupt die VZ rauslaufen lassen hat…

danke

gruß inder