W. zahlt bei Rohrschaden die zusätzl.Ausbesserung?

guten tag,

eine kleine fiktive Kurzgeschichte:
in der Küche von X ist der Hängeschrank auf den Kaltwasserhahn gefallen und hat diesen heraus gebrochen (sauberer Bruch).

Vom Vermieter wurde dann eine Firma beauftragt. Der Installateur teilte x mit, das dass Rohr in einem maroden Zustand sei (stark verrostet), auch konnte nicht eindeutig geklärt werden, um was für ein Rohr es sich handelt (ob Kupfer, Blei oder Eisen).

zudem sei für die Instandsetzung die Hausversicherung des Vermieter zuständig und auch der Warmwasserhahn, welcher unbeschädigt ist müsse erneuert werden. In wie weit die Wand aufgestemmt werden müsse sei auch noch nicht klar. Und ob Schrank hin oder her, damit hätte Haftplicht hausrat nichts zu tun. der Installateur würde das dem Vermieter mitteilen. „Durchs Rohr passe nicht mal n Kugelschreiber so zu ist das…“

X hat heute nen Anruf Zwecks Termin bekommen. Folgendes wurde gesagt: das rohr sei nur ganz normal abgenutzt. X hätte das mit dem Vermieter abzuklären. und Hausversicherung wüsste er nicht.

X hat bereits heute morgen dem Vermieter per fax und mail plus bildern mitgeteilt was der Installateur gestern sagte.

  1. Muss der Vermieter erst schriftlich dazu Stellung beziehen und das genehmigen (ua. die sache mit dem Warmwasserhahn)?

  2. Ist das überhaupt möglich das ein Fachmann nicht sagen kann was für ein rohr das ist?

  3. Greift die Haftpflicht der Person, welche den Schrank montiert hat?

PS: x hat eben erfahren, das die Firma und der Vermieter immer zusammen arbeiten. Und es gibt weitere gravierende Schäden im Haus.

PS2: der vermieter übernimmt vorerst die Kosten für die reperatur.

LG

Ergänzung
Danke für die Antwort folgendes kam bei einem Gespräch mit dem Installateur gerade noch dazu: „Ja wenn die Wand schon mal auf ist, bin ich mir sicher das der Vermieter dann auch einen neuen Warmwasserhahn haben möchte…und Sie können in der Küche ja gar nicht richtig temperieren, wäre doch schön wenn Sie das könnten.[…] ich weiß nichts von der Kostenübernahme Seitens des Vermieters.“

(Mit verlaub aber da weiß man nicht mehr ob man lachen oder weinen soll. „temperieren“ schön und gut aber nicht auf meine Kosten!)

Also der Vermieter hat die Firma beauftragt und bei der ersten Begutachtung und rohr mitnehmen viel der Satz zahlen müssen sie erstmal nichts. Ich mein ich frage doch als Unternehmen erstmal wer zahlt oder stimmt da was mit meiner Wahrnehmung nicht???

in der Küche von X ist der Hängeschrank auf den Kaltwasserhahn
gefallen …

Hi,
das hätte er aber nicht tun sollen, der Hängeschrank :wink:

…auch konnte nicht eindeutig geklärt werden, um was für ein Rohr es sich handelt (ob Kupfer, Blei oder Eisen).

Könnte man über das Ausschlußverfahren feststellen:
Wenn magnetisch, dann nicht Pb und nicht Cu
Wenn Grünspan, dann nicht Fe und nicht Pb
Ist aber eigentlich unwichtig.

zudem sei für die Instandsetzung die Hausversicherung des
Vermieter zuständig und auch der Warmwasserhahn, welcher
unbeschädigt ist müsse erneuert werden.

Das kann ich nun nicht nachvollziehen.

In wie weit die Wand aufgestemmt werden müsse sei auch noch nicht klar. Und ob
Schrank hin oder her, damit hätte Haftplicht hausrat nichts zu
tun.

Wenn in der Privathaftpflicht Mietsachschäden mitversichert sind, dann schon.

X hat bereits heute morgen dem Vermieter per fax und mail plus
bildern mitgeteilt was der Installateur gestern sagte.

Okey

  1. Ist das überhaupt möglich das ein Fachmann nicht sagen kann
    was für ein rohr das ist?

Habe ich gelesen „Fachmann“?

  1. Greift die Haftpflicht der Person, welche den Schrank
    montiert hat?

Wenn der Mieter den Schrank montiert hat, ja. Falls es eine Firma war, dann ggf. deren Betriebshaftpflichtversicherung.

…Und es gibt weitere gravierende Schäden im Haus.

Die aber mit der aktuellen Fragestellung nicht in direktem Zusammenhang stehen.

PS2: der vermieter übernimmt vorerst die Kosten für die
reperatur.

Dann ists ja gut. Die Angelegenheit der Privathaftpflichtversicherung melden und fertig.
Die PHV zahlt allerdings nur den Zeitwert. Nach der eingangs erfolgten Schilderung geht der mindestens was das marode Rohr angeht gegen 0

Gruß Keki

ich weiß nichts von der Kostenübernahme Seitens des Vermieters."

PS2: der vermieter übernimmt vorerst die Kosten für die reperatur.

…Ich mein ich frage doch als Unternehmen erstmal wer zahlt

Normalerweise zahlt derjenige die Musik, der sie bestellt hat.

Gruß Keki

Danke