w15 verliebt in m20

Hallöchen,

ja eben. Lilli schrieb, es wäre nicht strafbar oder verboten, weil ja der Tüp noch nicht 21 wäre. Dies wollte ich hiermit richtigstellen.

Die junge Dame muß also keinesfalls befürchten, dass ihr Holder so mirnixdirnix einfährt, solange ihre Eltern nicht Anzeige erstatten und sie nicht seine Schutzbefohlene ist oder sonst irgend ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

So steht es geschrieben in meinem zugegebenermaßen etwas einfallslosen Wikipedialink.

Gruß

Annie

Viele Antworten, aber NEIN…O.W.T.
.

Hallo Annie,

Zivilrechtlich könnten
die Sorgeberechtigten der jungen Dame aber sehr wohl gegen ihn
vorgehen. Was dabei herauskommt, Einvernehmlichkeit mit der
Jugendlichen und kein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer, Trainer
etc.) jeweils vorausgesetzt, steht auf einem anderen Blatt.

erstmal danke für die Info!
Ich bin kein Experte, aber hier denke ich, dass man dazu schon auch Beweise braucht und zwar „handfeste“.
Ansonsten könnte wohl der Bursche eine Gegenklage (Rufmord / Schadenersatz) einreichen - und dann geht der Schuß womöglich nach hinten los. (sagt mir aber nur mein Hausverstand)

Ob meiner Phantasielosigkeit, hier einfach den schnöden
Wikiartikel zu verlinken, möchte ich schon im Vorfeld um
Nachsicht ersuchen…

Das passt schon - dafür brauchst du dich sicher nicht entschuldigen!

Liebe Grüße zurück!
lilli

Hallo Annie,

sorry, habe noch was vergessen.

Soviel ich weiß, macht sich der Bursche nur strafbar - wegen
Verführung Minderjähriger, wenn er schon das 21. Lebensjahr
erreicht hat.

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Liebe Grüße und ein sonniges WE an alle!

lilli

asooo

Hey,

war bei mir genauso: Mit 15 schon in der Oberstufe, immer auf 18 geschätzt worden, eigener und fremder Einschätzung nach durchaus vernünftiger im Kopf als das durchschnittliche Mädel mitten in der Pubertät…
Er war 20, Sohn von meinem Ju-Jutsu-Trainer, verdammt süß und UNERREICHBAR…Ich hab ihm dann trotzdem irgendwann erzählt dass ich ihn mag - er hat geantwortet, dass er auch schon seit einiger Zeit ein Auge auf mich geworfen hätte, sich aber gerade aus rechtlichen Gründen und auch ein wenig aus Angst/Respekt vor meinen (doch eher strengen) Eltern zurückgehalten hätte…Was soll ich sagen? Anderthalb Monate vor meinem 16. Geburtstag sind wir zusammengekommen und seit dem glücklich…(ja, das is schon ein bisschen her :wink: )

Von daher: Es kommt auf die Personen an, auf den Zeitpunkt, den Ort und vielleicht auch ein bisschen von dem Mut, einen Korb zu riskieren…Pauschalisieren sollte man solche bespielhaften Geschichten sowieso nie…

Grüße und viel Glück :wink:
Trinity

Hey,

als kleine Entgegnung aufgrund meiner persönlicher Erfahrung (wie oben geschildert):

„- ihr möchtet abends zusammen weggehen, du darfst aber gesetzlich nur bis 22.00uhr raus und kannst noch nicht in Discos gehen, etwas trinken gehen usw.“

Kann, muss aber kein Problem sein…Es gibt genügend Freizeitaktivitäten, die vorher stattfinden können, und gerade bei Kinofilmen, Bowlingbahnen etc. wird selten nachgefragt, wie alt man denn ist - es sei denn, es ist offensichtlich, dass man den „gesetzlichen Mindestanforderungen“ nicht entspricht. Bitte versteht meine Aussage jedoch nicht als Aufruf zum Schummeln, was die Zeitvorgaben des JuSchG angeht, es ist sicher NICHT verkehrt, als 15- bzw. bald bestimmt 16-jährige, gegen Mitternacht zu Hause zu sein…

„- eure Freundeskreise sind dementsprechend wahrscheinlich auch recht unterschiedlich“

Das kann/wird eventuell eher ein Problem sein. Da mein Freund und ich uns im Training kennen gelernt haben, dementsprechend den selben Umgang hatten, war dieser Punkt kein Hindernis. Auch meine Freundinnen sind generell 1-2 Jahre älter als ich, von daher bin ich immer die Jüngste im Kreis =)

" mit 20 Jahren wird er wohl schon arbeiten und wesentlich weniger Zeit haben als du. D.h. gemeinsame Zeit würde sich auf spätere Abendstunden verlegen, Problem also wie in Pkt 1."

Um 6 war eigentlich immer Feierabend. Je nachdem, wie groß die geographische Distanz ist, ist also hier noch ein Besuch des jeweils anderen möglich…Meine „Deadline“ war 22:00 Uhr, dann musste ich daheim sein…was uns auch schon zum nächsten Punkt bringt:

„- Würden deine Eltern die Beziehung akzeptieren (nicht dass dies ein Grund wäre die Beziehung nicht einzugehen, aber man sollte damit rechnen dass es nicht einfach wird.)“

Das alte Eltern-Problem. Anfangs haben wir meinen Eltern nichts von unserer Beziehung erzählt. An meinem 16. Geburtstag allerdings wurde mein Freund ganz brav den lieben Erziehungsberechtigten vorgestellt. Meine Mutter war zwar über den Altersunterschied etwas unangenehm berührt, ist aber letztlich zu dem Schluss gekommen, dass ein berufstätiger 21-jähriger, der einen vernünftigen Eindruck macht und eine ordentliche Schulbildung genossen hat besser ist, als ein verkappter, orientierungsloser 16-jähriger :smile: Einfach reden. Eltern waren auch mal jung…

„- finanzielle Situation. Ihr geht weg, Kino, Essen, etc. Wer bezahlt?“

Weil mir die ganze Chose auch irgendwann unangenehm wurde, haben wir uns darauf geeinigt, dass wir neben Kino etc. auf billigere Aktivitäten umsteigen. So reicht beispielsweise ein Ausflug an einen Baggersee mit anschließendem Minigolf, um einen Samstag zu füllen, und kostet für beide fast nichts. Als ich dann einen Job hatte, habe ich wöchentlich immer etwas von dem Geld in ein „Ausgehsparschwein“ gelegt, um meinen Freund auch einmal einladen zu können…Hat super funktioniert…

Es gibt für alles eine Lösung - allerdings sollte man sich die Schwierigkeiten durchaus bewusst machen…Daher ein Sternchen für KristinaE…

Grüße!
Trinity