Wa bedeutet juristisch (STVO) ein weißer Streifen?

Guten Tag,

letztlich war ich hier schon einmal präsent mit einer anderen Fragestellung zum Thema.
Heute will ich das Thema anders angehen.

Es geht darum, dass ein Anwohner öffentlichen Raum mit Pflastersteinen belegt hat und somit gewerbliche Parkplätze, die auf seinem Grundstück entstehen sollten zu zwei Dritteln auf öffentliche Fläche verschoben hat.
Der Schwindel ist mittlerweile aufgeflogen und die Gemeinde hat um Abhilfe gebeten.

Statt die Pflastersteine zu entfernen, wurde lediglich ein weißer Strich gezogen!
Das heißt der Parkplatzsucher fährt jetzt in eine kleine Stichstraße rein und sieht gepflasterte Parkplätze.
Mitten auf dem Parkplatz ist ein weißer Strich.
Links davonsoll geparkt werden und rechts davon ist Straßenbereich wo nicht geparkt werden darf.
Die Situation ist seit 2 Wochen so.
Bisher gab es nur ganz wenige Autofahrer, die diese Regelung erkannt haben und sich entsprechend verhalten.
Alle anderen nutzen den Parkplatz wie gehabt und ignorieren den weißen Streifen, bzw. wissen nichts mit ihm anzufangen.

Meine Frage; was bedeutet der weiße Streifen juristisch, bzw. laut STVO?
Was ich fand:
fraglich ist, ob die Gemeinde mit der Anordnung der weißen Linie eine sog. Fahrstreifenbegrenzung im Sinne von Zeichen 295 der Anlage 2 zu § 35 a StVO beabsichtigt. Nach Nr. 2 a) gilt folgendes: „Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.“ Das passt m. E. nicht, weil sich rechterhand sogleich das Privatgrundstück befindet. Ob die weiße Linie tatsächlich auf eine von der Gemeinde als Ortspolizeibehörde beabsichtigte straßenverkehrsrechtliche Regelung abzielt oder nur die Grenze des Grundstücks markieren soll, erschließt sich mir im Ergebnis nicht.

Danke für Rat!

Hallo,

es wird insbesondere in einer Stichstrasse keine Fahrbahnmarkierung darstellen. Ist dies nur eine vorübergehende Maßnahme des Grundstückeigentümers oder solle es tatsächlich eine langfristige Abhilfemaßnahme sein, die von der zuständigen Strassenverkehrsbehörde (ggf. Bauamt) angeordnet wurde?

Gruß
vdmaster

Guten Tag,

mit dieser Maßnahme führt der Bauherr eine mit der Stadt abgesprochene Maßnahme durch.
Auf der einfahrenden Seite links soll diese 15 Meter lange weiße durchgezogene Linie dem Parkplatzsuchenden klarmachen, dass hier geparkt werden darf.
Auf den verbleibenden 3 Metern ist Straßenbereich, wo Autos fahren.
Wie gesagt, es gibt nur eine Linie und keine Verkehrszeichen.
Seit 12 Monaten wurde dieser Bereich als amrkierter Parkplatz (ohne Linie) wahrgenommen.
Mit der Linie soll jeder erkennen, links Parkplatz und rechts Straße.

Ich frage mich, ob das nach STVO verbindlich ist und jedem Führerscheininhaber klar sein muss?

Die Realität sieht anders aus, brauchen wir nicht drüber diskutieren!?
Die Leute ignorieren den Strich und parken wie gehabt…

Wis ist die rechtliche Lage und was tun?

Danke!