Liebe/-r Experte/-in,
ich bin Berufsschullehrer für Lebensmitteltechnik. Im Bereich der Abfüllung/ Verpackung tauschen immer wieder die Begriffe TU1 und TU2 auf. Welche Toleranzen (Unterfüllungen) nach der Fertigpackungsverordnung / Eichgesetz damit verbunden sind, ist mir klar. Nicht klar ist mir allerdings, für was die Abkürzung „TU“ eigentlich steht.
Hierzu habe ich folgende zwei Angaben gefunden
Toleranz-Untergrenze
und
technische Unterfüllgrenze
Letzteres wurde als Lösung in einer Prüfung angebene. Da die Schüler aber aus ihrn Betrieben den oberen Begriff der Toleranz-Untergrenze kennen, würde ich gerne einmal wissen, welche Bedeutung korrekt ist. Denn auch in den Prüfungen ist nicht immer alles korrekt.
Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus
Mit freundlichem Gruß
Detlef