Waagen Unterfüllung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Berufsschullehrer für Lebensmitteltechnik. Im Bereich der Abfüllung/ Verpackung tauschen immer wieder die Begriffe TU1 und TU2 auf. Welche Toleranzen (Unterfüllungen) nach der Fertigpackungsverordnung / Eichgesetz damit verbunden sind, ist mir klar. Nicht klar ist mir allerdings, für was die Abkürzung „TU“ eigentlich steht.

Hierzu habe ich folgende zwei Angaben gefunden

Toleranz-Untergrenze

und

technische Unterfüllgrenze

Letzteres wurde als Lösung in einer Prüfung angebene. Da die Schüler aber aus ihrn Betrieben den oberen Begriff der Toleranz-Untergrenze kennen, würde ich gerne einmal wissen, welche Bedeutung korrekt ist. Denn auch in den Prüfungen ist nicht immer alles korrekt.

Für eine baldige Antwort bedanke ich mich im Voraus

Mit freundlichem Gruß

Detlef

Hallo Detlef,
mit selbsttätigen Waagen und deren Prüfung habe ich wenig Erfahrung.
Ich würde mich an Ihrer Stelle an die für Ihren Bezirk zuständige Eichbehörde wenden. Diese stellen Ihnen gerne umfangreiche Information zur Verfügung.
mfg
Hans

Hallo Detlef,

laut Auskunft des Fachbereichsleiters einer
Eichdirektion übersetzt er den Begriff so:

T = Toleranz-Grenze

U = untere

Also ist deine erste Erklärung korrekt, der
zweite Begriff ist Ihm so nicht bekannt,
macht auch keinen Sinn.

„technische Unterfüllgrenze“ was soll das
sein.

HiH

Bernd

Liebe Experten,

ich danke für die promte Antwort. Hat mir sehr geholfen.

Wünsche noch eine schöne Restwoche.

Mit freundlichem Gruß

Detlef