Wachstum aus eigener Kraft = negativ?

Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage bezüglich eines Diskussion die wir in unserem Unternehmen haben.

Angenommen ein Unternehmen startet am 01.01.06 mit 20.000€ eigenen Mitteln. Mehr ist nicht vorhanden.
Es handelt sich um ein Einzelunternehmen.
G & V Rechnung da weit unter 500k€ Umsatz.

Am 31.12.2006 macht der STB die Gewinn und Verlust Rechnung für das Finanzamt.

Das Unternehmen hat einen Gewinn von 10k€.

Der Lagerbestand beträgt 55k€.

Aus meiner Sicht ist hat das Unternehmen es geschaft runde 45k€ Gewinn zu machen.

Im zweiten Jahr ist der Gewinn wieder 10k€. Der Lagerbestand ist 90k€ das Unternehmen hat 2 neue Mitarbeiter seit 1.1.

Aus meiner Sicht hat das Unternehmen 55k€ Gewinn gemacht und dazu noch 2 Mitarbeiter eingestellt.

Nun investiert das Unternehmen in den Ausbau der Firma, dadurch dass der Break Even Point erreicht wurde ergeben sich andere Kalkulationsgrundlagen (für meine Frage nicht interesant aber gut zu wissen).

Meine Frage nun: Wieso legt ein Banker es negativ aus dass das Unternehmen (Handelsunternehmen) seinen Lagerbestand ausbaut und nicht stattdessen Gewinne erwirtschaftet.

Für mich ist das in keiner Form nachvollziehbar.
Vielleicht könnte das jemand erklären

Danke

Daniel

Hallo,

Das Unternehmen hat einen Gewinn von 10k€.
Der Lagerbestand beträgt 55k€.
Aus meiner Sicht ist hat das Unternehmen es geschaft runde
45k€ Gewinn zu machen.

aus meiner Sicht sind es 10.000 Euro. Wie kommst Du auf 45.000 Euro?

Der Lagerbestand ist kein Gewinn sondern Ware auf Halde, bei der noch lange nicht klar ist, ob sie verkauft wird. Weiterhin ist eine Aktivierung von Aufwendungen - und nichts anderes ist der Aufbau von Lagerbestand - nicht unbedingt was positives, wobei man sich da genau anschauen muß, wie die Herstellungskosten berechnet wurden.

Im zweiten Jahr ist der Gewinn wieder 10k€. Der Lagerbestand
ist 90k€ das Unternehmen hat 2 neue Mitarbeiter seit 1.1.

Aha, 35.000 Euro Aufbau von Lagerbestand, ohne daß auch nur ein Cent mehr Gewinn gemacht wurde. Klares Alarmsignal.

Aus meiner Sicht hat das Unternehmen 55k€ Gewinn gemacht und
dazu noch 2 Mitarbeiter eingestellt.

Aus meiner Sicht hat das Unternehmen ein Absatzproblem und bindet Kapital in nutzlosen Vorratsvermögen.

Meine Frage nun: Wieso legt ein Banker es negativ aus dass das
Unternehmen (Handelsunternehmen) seinen Lagerbestand ausbaut
und nicht stattdessen Gewinne erwirtschaftet.

Wenn es Gewinne erwirtschaften könnte statt statt Lagerbestand aufzubauen, sollte es das bitteschön auch machen.

Gruß
Christian

Ein zu hoher Lagerbestand wird auch totes Kapital genannt, weil das Unternehmen investiert hat, jedoch nicht sicher ist, ob der Lagerbestand auch mal wieder verbraucht wird.

Hierbei ist ggf. auch der Begriff „Liebhaberei“ zu bedenken.

Also ist es tatsächlich so dass ein Unternehmen dass sich 50000€ leiht um ein Lager aufzubauen, besser dran ist als ein Unternehmen dass das Lager selbst aufbaut.

So würde zwar auf der Vermögensaufstellung 50k€ Miese stehen aber auf der Gewinn Seite wäre das Vermögen nicht in den Aufbau des Lagers gegangen sondern würde brav auf dem Konto liegen. Und höher als die Miesen.

Versteh einer die Logik dahinter.

Daniel

Hallo,

Also ist es tatsächlich so dass ein Unternehmen dass sich
50000€ leiht um ein Lager aufzubauen, besser dran ist als ein
Unternehmen dass das Lager selbst aufbaut.

den 50.000 Euro Lagerbestand (Aktivseite) stehen zwangsläufig 50.000 Euro auf der Passivseite gegenüber und zwar entweder Fremd- oder Eigenkapital. So oder so: es handelt sich um teures Kapital, das verzinst werden will. Kapitalbindung ist also eine teure Angelegenheit, die man auf das absolute Minimum reduzieren sollte.

So würde zwar auf der Vermögensaufstellung 50k€ Miese stehen
aber auf der Gewinn Seite wäre das Vermögen nicht in den
Aufbau des Lagers gegangen sondern würde brav auf dem Konto
liegen. Und höher als die Miesen.

Mit Verlaub: das ist Kauderwelsch.

Versteh einer die Logik dahinter.

Ich vermute bei Dir mittelschwere Defizite im Bereich des Rechnungswesens. Das ist an sich keine Schande, aber dann sollte man sich kritische Kommentare bzgl. der Sichtweise der Kreditgeber sparen.

Gruß
Christian

Ein zu hoher Lagerbestand wird auch totes Kapital genannt,
weil das Unternehmen investiert hat, jedoch nicht sicher ist,
ob der Lagerbestand auch mal wieder verbraucht wird.

Hierbei ist ggf. auch der Begriff „Liebhaberei“ zu bedenken.

Das ist ein Thema fürs Finanzamt und nicht für das Kreditinstitut.

C.

Deshalb hab ich ja auch ggf. geschrieben. Übrigens ggf. heißt gegebenenfalls.

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Ein zu hoher Lagerbestand wird auch totes Kapital genannt,
weil das Unternehmen investiert hat, jedoch nicht sicher ist,
ob der Lagerbestand auch mal wieder verbraucht wird.

Hierbei ist ggf. auch der Begriff „Liebhaberei“ zu bedenken.

Das ist ein Thema fürs Finanzamt und nicht für das
Kreditinstitut.

C.

Deshalb hab ich ja auch ggf. geschrieben.

Du hast vergessen, daß Lagerbestand auch bedeuten kann, daß man Ungezieferbefall riskiert. Man muß nicht jeden Gedanken artikulieren, der einem durch den Kopf huscht.

Übrigens ggf. heißt
gegebenenfalls.

Übrigens kann der Lagerbestand dem Finanzamt nicht hoch genug sein, weil dann i. d. R. der Gewinn höher ausfällt. Die Einstufung als Liebhaberei hat mit dem Lagerbestand nichts zu tun.

C.

Ein zu hoher Lagerbestand wird auch totes Kapital genannt,
weil das Unternehmen investiert hat, jedoch nicht sicher ist,
ob der Lagerbestand auch mal wieder verbraucht wird.

Hierbei ist ggf. auch der Begriff „Liebhaberei“ zu bedenken.

Das ist ein Thema fürs Finanzamt und nicht für das
Kreditinstitut.

C.

Deshalb hab ich ja auch ggf. geschrieben.

Du hast vergessen, daß Lagerbestand auch bedeuten kann, daß
man Ungezieferbefall riskiert. Man muß nicht jeden Gedanken
artikulieren, der einem durch den Kopf huscht.

Ja klar. Bei einem hohen Lagerbestand wäre auch bei einem Brand der Verlust höher, bei einem Einbruch könnte der Dieb auch mehr mitnehmen, bei einem Weltuntergang wäre auch mehr verloren. Was soll das mit dem Ungeziefer? Totes Kapital ist gebundenes Kapital das halt einfach im Lager liegt und nicht für andere Investitionen verwendet werden kann. Nicht mehr und nicht weniger.

Übrigens ggf. heißt
gegebenenfalls.

Übrigens kann der Lagerbestand dem Finanzamt nicht hoch genug
sein, weil dann i. d. R. der Gewinn höher ausfällt. Die
Einstufung als Liebhaberei hat mit dem Lagerbestand nichts zu
tun.

Ich glaub dazu hast du jetzt nicht wirklich verstanden was ich gemeint habe. Ich denke schon, dass es dem Finanzamt interessiert, wenn man sich einen hohen Lagerbestand aufbaut, welcher nicht verbraucht wird oder werden kann. Wieso soll es auf Mega-Lagerbestände Vorsteuerabzug geben, wenn keine oder kaum eine Umsatzsteuer gegenüber steht? Liebhaberei herrscht dann, wenn ständig Verluste geschrieben werden und davon ausgegangen werden kann, dass man das Geschäft so als Art Hobby führt. Und ein hoher Lagerbestand mit wenig Verkäufen führt zu einem Verlust. Aufwendungen > Erträge = Verlust.
Außerdem nochmal der Hinweis: ggf.!!!

C.

Hobby führt. Und ein hoher Lagerbestand mit wenig Verkäufen
führt zu einem Verlust.

Was interessant wäre, wenn dem so wäre. Lies noch einmal den Ursprungsartikel.

C.

Ok. Nicht richtig formuliert:
Ein hoher Lagerbestand mit wenig Verkäufen führt zu einem Verlust bzw. niedrigerem Gewinn.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]