hallo alle,
ich finde es sehr wichtig, dass man mit wahlkarte nicht ohne ausweis wählen kann.
beispiel: meine mutti ist im altenheim und hat keine wahlkarte bekommen. auf mein nachfragen bei der gemeinde wurde mir versichert die wahlkarte ist an das heim verschickt. in der verwaltung des heimes meinte man es seien wahlkarten angekommen und in die abteilungen gegeben worden. nur da kamen sie anscheinend nicht an. auf jeden fall wurde sie nicht gefunden. wenn nun jeder der das gleiche geschlecht hat und im entsprechenden alter ist mit der wahlkarte eines anderen zum wählen gehen kann - na danke. ich finde das auf jeden fall unglaublich.
viele grüße von uschi
nachsatz zur vollständigkeit:
als ich heute wählen war und meinen ausweis zeigen wollte, wurde von drei wahlhelfern gesagt, den ausweis braucht man nicht.
uschi
als ich heute wählen war und meinen ausweis zeigen wollte,
wurde von drei wahlhelfern gesagt, den ausweis braucht man
nicht.
Unsinn. Wie will man dich sonst identifizieren und nachschauen, ob du im Wahlverzeichnis eingetragen bist?
Ansonsten frage ich mich, was du mit „Wahlkarte“ meinst. Den Begriff scheint nur in Österreich geläufig zu sein. Meinst du, das Wahlbenachrichtigungsschreiben? Das ist widerrum nicht notwendig, aber nützlich, damit man selber weiß, in welches Wahllokal man gehen muss - das muss man sonst beim Landeswahlleiter erfragen.
Hallo,
das kenne ich aber auch so, dass die Wahlhelfer nur die Benachrichtigung sehen wollen.
Darauf steht nämlich der Platz in der Liste und dann können sie einen leichter finden und abhaken.
Eine Kontrolle der Identität habe ich nur sehr selten erlebt.
Gruß
Werner
Servus,
nee, Uschi hat schon recht. Bei mir (München) hat es auch gereicht, allein mit der Wahlbenachrichtigungskarte wählen.
Ich war Wahlhelfer in Hessen und da wäre das unmöglich gewesen, aber hier im Süden ticken die Uhren wohl anders (irgendwie muss ja die CSU auf ihre Mehrheiten kommen). Bleibt nur zu hoffen, dass es den Wahlhelfern auffällt, wenn einer mehrfach zum Wählen vorbeikommt…
Gruß,
Sax
In BW reicht auch die Wahlbenachrichtigung.
Finde das auch etwas eigenartig.
Ich kenne niemanden im Wahllokal, der bestätigen kann, wer ich bin. Also könnte (nur ein Beispiel) die … Linke im großen Stil solche Benachrichtigungen aufkaufen (nein, das machen die nicht. Ist nur ein Beispiel) und eigene Leute wählen lassen.
Da ist doch Tür und Tor für Wahlbetrug geöffnet!
Ich find´s nicht richtig!
Causa
Hallo,
bei uns läuft das unter „persönlich bekannt“. Bei uns sind die Wahlvorstände meist so, daß mindestens einem der drei jeder bekannt ist. Am Dorf ist das sicher einfacher, als in der Stadt. Bei neu Zugezogenen, die sich noch nicht integriert haben, wird aber schon mal nach dem Ausweis gefragt.
Problematischer finde ich dei Briefwahl - mit einer falschen Unterschrift kann da jeder wählen. Den Briefwahlvorständen liegen ja nicht mal irgendwelche Unterschriftsproben der Leute vor, die müssen glauben, was sie vorgesetzt bekommen.
Ach ja, falls die Oma unter Betreuung steht, ist sie nicht mehr wahlberechtigt. Finde ich zwar bei vielen Betreuten auch etwas übertrieben, aber so ist das nunmal.
Cu Rene
hallo hier bin ich noch mal.
ich habe zwei themen.
einmal dass ich mit der wahlbenachrichtigung _ egal wie man die karte nennt, alleine wählen können. ausweis wollte man nicht (vorort münchen)abgehakt wurde ich schon. wenn ich nun mit der karte meiner nachbarin gekommen wäre (postbote verwechselt uns schon mal) hätte ich wählen können und sie wäre abgehakt. kommt sie dann später mit ihren ausweis, weil sie ja keine kaarte bekommen hat, könnte sie normalerweise schon wählen, wäre in diesem fall aber schon abgehakt und man sagt ihr - sie waren heute schon da.
bei jedem kleinen kram wird der ausweis verlangt und hier geht das so loker. mir unverständlich.
zweites thema - mit der verschwundenen wahlbenachrichtigung meiner mutti bzw allen karten der abteilung hätten heute einige zum wählen gehen können.
das macht mich wütend. sonst ist man doch sooo genau.
grüße uschi
hallo hier bin ich noch mal.
ich habe zwei themen.
einmal dass ich mit der wahlbenachrichtigung _ egal wie man
die karte nennt, alleine wählen können. ausweis wollte man
nicht (vorort münchen)abgehakt wurde ich schon.
bei jedem kleinen kram wird der ausweis verlangt und hier geht
das so loker. mir unverständlich.
Unverständlich und nicht statthaft!
Die Identität muss geprüft werden! Ich würde mich beim Wahlamt bzw. Landeswahlleiter beschweren, würde ich so eine Praxis bemerken.
Hallo uschi,
interessantes Thema. Als ich selbst Wahlhelfer war, lief es auch nach dem Prinzip „Kenne ich“. Wen niemand kannte, der musste den Ausweis zeigen. In meinem eigenen Wahlkreis kennt mich keiner (bin neu hier), aber Ausweis brauchte ich nicht. Ich habe auch gleich die Wahlbenachrichtigungskarte nach dem 1. Abhaken abgeben müssen - ob ich wirklich einen Stimmzettel in die Urne geworfen habe, wurde nicht kontrolliert. Das finde ich sehr seltsam.
Wäre interessant zu wissen, ob der Ablauf gesetzlich geregelt ist. Werde mich mal kundig machen.
Grüße!
Hi Sax,
Ich war Wahlhelfer in Hessen und da wäre das unmöglich
gewesen,
Ich hab’ in Hessen gewählt - nur mit Karte, ohne Ausweis.
Gruß,
Anja
Ist es auch nicht…
allerdings könnte ich ja auch Briefwahlunterlagen anfordern und diese über ebay verkaufen…
Hallo,
das funktioniert deswegen nicht, weil E-Bay so etwas sofort löschen würde.
Würde E-Bay das nicht verhindern, könnte es funktionieren
Causa
Hallo,
wenn es rauskommt, ist eine falsche Versicherung an Eides statt aber nicht ohne.
Das üble daran ist ja, daß im Prinzip jeder die Briefwahlunterlagen beantragen und sich zuschicken lassen kann. Wer also sicher ist, daß jemand nicht persönlich wählen wird (weil er/sie z.B. bettlägrig ist), kann „einfach“ z.B. online für diesen die Unterlagen anfordern, ausfüllen und zurückschicken - das würde nicht mal auffallen.
Cu Rene
Hi,
dan war es in zumindest in meinem Wahlkreis nicht üblich, oder die Regeln wurden (unter Koch?) geändert…
Gruß,
Sax
Hallo,
in den Heftchen für Wahlhelfer steht, dass sich jemand auf Verlangen ausweisen muss, und hier (http://www.ulm.de/politik_verwaltung/rathaus/ausweis…) steht, dass gesetzlich kein Ausweis verlangt werden muss. Ob das bundesweit gilt weiß ich nicht, ich nehme es aber an.
„Ein bisschen seltsam“ finde ich das auch. Zu den genannten Problemen kommt noch, dass teilweise auch zwei Wahlbenachrichtigungen geschickt werden, diese Leute könnten also völlig legal doppelt wählen. Denn im Zweifelsfall sollte ja für den Bürger entschieden werden und bevor man jemandem verweigert, sein Wahlrecht wahrzunehmen nimmt man (als Wahlhelfer) lieber an, selbst einen Fehler beim Abhaken gemacht zu haben und lässt den Bürger nocheinmal wählen.
Bei der Briefwahl ist man noch mehr auf Vertrauen angewiesen, woher soll man beim Öffnen des Briefes wissen, ob Max Mustermann wirklich so unterschreibt oder ob Lieschen Müller tatsächlich Fritzchen Doof mit ihrem Kreuzchen beauftragt hat?
Ich kann mir vorstellen, dass man es nicht so eng sieht, um Wählen nicht noch unattraktiver zu machen, als es ohnehin schon ist. Wir hatten zB auch mal einen Fall, wo eine Frau weder Karte noch Ausweis dabei hatte (nur zwei erwachsene Kinder, die ihre Identität bestätigten) und wir sie wieder wegschicken mussten. Mit richtig mieser Laune kam sie eine halbe Stunde später mit der Karte wieder - wenigstens kam sie überhaupt wieder, viele hätten das wohl nicht getan.
Gruß
Sue
Was nütz mir die zweite Wahlkarte, wenn ich im Wählerverzeichnis schon abgehakt bin?
Was nütz mir die zweite Wahlkarte, wenn ich im
Wählerverzeichnis schon abgehakt bin?
Wahlhelfer sind Menschen und machen Fehler. Da kann (zB bei starkem Andrang) ein Haken mal ein Feld höher oder tiefer rutschen oder man nimmt eine Karte aus dem falschen Wahlbüro an. Die nächste Schicht kann nicht nachvollziehen, wo der Fehler liegt und lässt den Bürger dann lieber (ggf nochmal) wählen als ihm sein Wahlrecht zu verweigern.