Währe wichtig für nen netten Menschen

Mal angenommen ein bekannter hat bis mitte ende Spetmber für eine Firma garbeitet.
Mal angenommen habe sein Problem erst gestern mitbekommen.

Also Hypotetisch.
Er wurde in der Probezeit gekündigt.
Er hatt seien Arbeit immer verrichtet, war nicht krank.
Sein Boss ein bischen ein Koksi hat ihm an eine Freitag spontan gekündigt zum Montag. Also die Kündigungsfrist nicht eingehalten.
Der Bekannte hat dort mega viele Überstunden geleistet (7 Tage Woche 10 bis 15h).
Der bekannte war so froh das er dort weg war, wollte eigentlich selbst kündigen.
Mal angenommen ich kene ihn persönlich und weiss das er ein zu 100% erhlicher, netter, hilfsbereiter und sehr fleissiger Mensch ist. Den man aber leicht und schnell ausnutzen kann, er ist einfach zu gutgläubig. Mal angenommen ich kene den Cheff auch vom sehen her udn weiss auch das er ein Manischer, workaholik und schnupfi ist.

Also
-Kündigung fristlos ende September (Da wird er nichts mehr dran machen können)
-Abrechnung für die letzten 2 Monate kahm mitte / Ende November nach mehrmaligen Drängen.
-Geld laut Abrechnung auch erst dann.
-Er hat keinerlei Überstunden oder Urlaubsanspruch bezahlt bekommen.
-Das Gehlat in der Abrechnung war falsch, 250 Euro Brutto zu wenig.
-Er hat überhaupt noch nie eien Nachweis für seien Sozialversicherung bekommen.
-Die Lohnsteuerkarte hat er nicht bekommen. (Schon 3 mal gefordert)
-eigentlich hat er keinerlei Papiere etc bekommen.
-Er hat eine Karte (Essenskarte) mal per einschrieben an die ehemalige Firma geschickt, kahm zurück mit annahme verweigert.

  • Arbeitsvertrag richtet sich nach Tarifvertrag IGMetall

Währe es nun zu spät etwas zu machen?
Mal angenommen er würde gerne aber ist irgendwie zwar ein sehr inteligenter aber in der hinsicht dummer gutgläubiger Mensch.

Gegen die Kündigung an sich kan er ja nichts mehr machen.
Aber das er an sein Geld für Überstundne und Urlaub kommt und an seine Lohnsteurkarte muss ja noch drinn sein.

Ich habe ihn schon mal den Ratschlag geben das er bei Krankenkasse anruft ob überhaupt _Zahlungen geleistet wurden und falls nicht er ein gutes Druckmittel für eine schnell abwicklung hat.

Ich galub er hat da irgendiwe angst vor dem Cheff oder sowas.

Rat währe toll.

Verjährungsfristen prüfen
Hallo,

wenn tatsächlich ein Tarifvertrag gilt, kann in diesem etwas zu den Verjährungsfristen für Ansprüche aus Lohn und Gehalt drin stehen.

Steht da nix drin oder der TV gilt nicht, dann gibt es noch § 195 BGB, nach dem die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Wegen der Sozialversicherung sollte in der Tat mal bei der Krankenkasse, Rentenversichung und Arbeitsagentur nachgefragt werden. Es kann nämlich evtl. eine Straftat vorliegen. Außerdem werden die dann von selber aktiv, wenn sie der Meinung sind, daß sie besch… wurden.

Sollte eine Nachzahlung kommen, muß diese aber natürlich auch versteuert werden und Beiträge fallen auch an.

&Tschüß

WHoepfner

P.S.: Wegen der verweigerten Annahme bin ich mir nicht ganz sicher, aber meines Wissens gilt der Brief dann trotzdem als zugestellt. Vielleicht solltest Du eine entsprechende spezielle Frage im allgemeinen Rechtsbrett stellen. WH

hi,
Grundsätzlich ist die Kündigung rechtmässig. Der Kunde hat keinen Kündigungschutz, da beschäftigt unter 6 Monate.
Aber die Arbeitspapiere, Lohnsteuerkarte…etc müssen zeitneh bereitgestellt werden…das wiederum ist Auslegungsache…geleistete Überstunden liegen in der beweipflicht des Arbeitnehmers…gibt es dabei keine Beweise, macht er leider die Nase…
MFg

Sorry - gar nicht gesehen!
Hi!

Also Hypotetisch.

Klar! Was sonst? :wink:

Er wurde in der Probezeit gekündigt.

Auch da gibt es eine einzuhaltende Frist!
Aber er hätte binnen drei Wochen klagen müssen.

Der Bekannte hat dort mega viele Überstunden geleistet (7 Tage
Woche 10 bis 15h).

Die muss er beweisen, ansonsten sieht es mau aus!

-Kündigung fristlos ende September (Da wird er nichts mehr
dran machen können)

Oops - sagte ich ja schon.

-Abrechnung für die letzten 2 Monate kahm mitte / Ende
November nach mehrmaligen Drängen.

Immerhin kam etwas!

-Geld laut Abrechnung auch erst dann.

Da würde ich zwar sauer drauf sein, aber die Zinsen einzuklagen wäre mir zu müßig!

-Er hat keinerlei Überstunden oder Urlaubsanspruch bezahlt
bekommen.

Wie gesagt: Überstunden muss er nachweisen!
Urlaub ist eigentlich abzugelten (nehmen kann er ihn ja nicht mehr)

-Das Gehlat in der Abrechnung war falsch, 250 Euro Brutto zu
wenig.

Auch hier: Kann er das nachweisen?

-Er hat überhaupt noch nie eien Nachweis für seien
Sozialversicherung bekommen.

Wie Wolfgang schon sagte: Krankenkasse informieren!

-Die Lohnsteuerkarte hat er nicht bekommen. (Schon 3 mal
gefordert)

Kein immer hilfreicher Tipp, aber ein Hinweis:
Wenn er sich zum fiktiven Finanzamt begibt und denen erläutert, dass der Ex-Arbeitgeber sich weigert die Steuerkarte (und ich denke auch, die Bescheinigung) rauszugeben, kann es sein, dass das Finanzamt die Sache beim Arbeitgeber anmahnt!
Die Tatsache, dass sowohl die Steuerdinge, als auch die SV-Meldungen fehlen (kann man ja beim fiktiven Finanzbeamten anklingen lassen), kann zumindest Anlass zur Vermutung der Schwarzarbeit geben!
Ich weiß nicht, ob die Finanzämter immer nachhaken, weiß allerdings, dass sie es durchaus sehr beharrlich nachhaken können (mit Bußgeldandrohung, etc.)…

-Er hat eine Karte (Essenskarte) mal per einschrieben an die
ehemalige Firma geschickt, kahm zurück mit annahme verweigert.

Den Bescheid aufheben! Falls da mal etwas angemahnt wird, sollte er sich auf die verweigerte Annahme berufen können.

  • Arbeitsvertrag richtet sich nach Tarifvertrag IGMetall

Währe es nun zu spät etwas zu machen?

Ich weiß, dass in einigen IGM-Tarifen eine Ausschlussfrist von 6 Monaten vereinbart ist - dann wäre es NICHT zu spät. Ich kann allerdings nicht sagen, ob das für ALLE IGM-Tarifverträge gilt!
Hilfreich wäre es, wenn der Bereich (Elektro, Metallverarbeitung, etc.) und die Region (Bundesland) bekannt wären! Dann könnte man mal in Netz danach suchen…

Ich habe ihn schon mal den Ratschlag geben das er bei
Krankenkasse anruft ob überhaupt _Zahlungen geleistet wurden
und falls nicht er ein gutes Druckmittel für eine schnell
abwicklung hat.

Über die Zahlungen wird die Kasse keine Auskunft geben, aber auf die „DEÜV-Meldungen“ ansprechen sollte er schon!

LG
Guido

Hör auf damit!
Hi!

Grundsätzlich ist die Kündigung rechtmässig. Der Kunde hat
keinen Kündigungschutz, da beschäftigt unter 6 Monate.

Grundsätzlich ist das - wie gehabt - Unsinn!
Dass er keinen Lündigungsschutz hatte, heißt nicht, dass die Kündigung in dieser Form ok war! Auch bei einer vereinbarten Probezeit gibt es Fristen!

Aber die Arbeitspapiere, Lohnsteuerkarte…etc müssen zeitneh
bereitgestellt werden…das wiederum ist
Auslegungsache…

Unsinn! Diese Dinge haben nach der (hier bereits erfolgten!) Entgeltabrechnung ausgehändigt zu werden!

geleistete Überstunden liegen in der
beweipflicht des Arbeitnehmers…gibt es dabei keine Beweise,
macht er leider die Nase…

Hey, Du hast ja tatsächlich einmal NICHT daneben gegriffen!

Gruß
Guido